Ein amerikanisches Urteil im Streit zwischen Actelion und Asahi Kasei hat der Aktie des Baselbieter Biotechnologieunternehmens zugesetzt. Im frühen Handel schwächte sich das Papier um über vier Prozent auf unter 49 Franken ab.

Actelion muss dem japanischen Konkurrenten eine Entschädigung von bis zu 547 Millionen Dollar zahlen. Dies hat ein Gericht in Kalifornien entschieden, wie Actelion mitteilte. Die Baselbieter zeigten sich von dem Urteil enttäuscht. Man respektiere aber die Entscheidung des Gerichts aber. Am Dienstag werde das Gericht über die Höhe der Strafzahlungen (punitive awards) beraten. Actelion werde über Massnahmen entscheiden, darunter einen allfälligen Rekurs, sobald das Gericht seine Beratungen abgeschlossen habe.

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Beim Streit zwischen Actelion und dem Chemieunternehmen Asahi Kasei geht es um das Medikament Fasudil des Actelion-Tochterunternehmens CoTherix. Das japanische Unternehmen wirft Actelion vor, die Entwicklung und Vermarktung des Medikaments Fasudil verhindert zu haben. Fasudil wurde von CoTherix im Auftrag von Asahi entwickelt. Actelion kündigte das Lizenz- und Entwicklungsabkommen nach der Übernahme von CoTherix im Jahr 2007.

Ungünstiges Timing

"Das kommt nicht ganz unerwartet", sagte ein Händler. Damit habe man rechnen müssen. Die Summe von 547 Millionen Dollar liege aber über den Erwartungen.

Das Gerichtsentscheid kommt zu einem ungünstigen Moment für Actelion. Am Donnerstag findet die Generalversammlung statt. Grossaktionär Elliott will gegen den Willen des Unternehmens sechs eigene Kandidaten in den bislang neunköpfigen Actelion-Verwaltungsrat wählen.

"Wir sind sehr enttäuscht über die mangelhafte Aufsicht des gegenwärtigen Verwaltungsrates und die Handhabung eines so bedeutenden Rechtsfalles", erklärte der Hedgefonds und erneuerte die Forderung nach einer Erneuerung des Verwaltungsrates und der Neubesetzung des Präsidiums. Die Kritik habe keine sachbezogene Basis, entgegnete Actelion.

(cms/sda/awp)