Der Public-Relations-Einsatz war einzigartig. Noch nie haben in der Schweiz Bieter um den Erwerb eines Hotels so massiv getrommelt wie der Bündner Immobilienunternehmer Remo Stoffel und sein neuer Kompagnon, der Valser Steinbruch-Unternehmer Pius Truffer. Flugblätter, SMS-Werbung, eine eigene Website und eine knallharte Medienkampagne gegen die Mitbewerber um den Bündner Star-Architekten Peter Zumthor hatten den beiden den Weg bereitet, als sie ihr Gebot am 9. März den Stimmbürgern der Valser Gemeindeversammlung unterbreiteten, um das Hotel Therme von der Gemeinde zu kaufen. Und eine «Wahl-Warm-up-Party» zur Einstimmung stärkte die Stoffel-Fans vor Beginn der Versammlung mit Speis und Trank für ihren Weg in den Gemeindesaal. Stoffel und Truffer erhielten mit 287 zu 219 Stimmen den Zuschlag. «Eine negative Energie», kommentierte Zumthor, der Erbauer der Valser Therme, und zog sich zurück.
Wie konnte das passieren?, fragten sich viele Valser, und wird das gut gehen? Denn viele Ältere erinnern sich noch an frühere Kämpfe um das Hotel, die tatsächlich ungute Energien freisetzten. Ausgerechnet Stoffel und Truffer, die Gewinner des Bieterkampfes, waren damals die Widersacher. Und die Archive belegen eindrücklich, wie Remo Stoffels erstes Engagement in seiner Heimatgemeinde mit einem dramatischen Rauswurf endete.
Die erste Frage ist rasch beantwortet. Remo Stoffel, der junge Immobilienunternehmer mit früheren Geschäftsdomizilen im Fürstentum Liechtenstein und auf den Britischen Jungferninseln sowie heutigem Hauptsitz Chur, ist ein Meister der kreativen Kommunikation.
Er trat vor den Stimmbürgern ans Mikrofon und erklärte sich zum Rufgeschädigten. Live twitterten seine Anhänger das Minutenprotokoll nach draussen. «Remo beklagt sich über Rufschädigung», meldeten die Stoffel-Fans aus dem Saal und zitierten ihn: «Bis jetzt alle Gerichtsfälle für ihn ausgegangen. Nicht verurteilt.» Und das offizielle Protokoll der Gemeindeversammlung hält seine Rede fest: «Als Jungunternehmer musste er bitter erfahren, wie ohnmächtig man gegen Diffamierungen sein kann. Man wollte ihm absichtlich schaden. Zur Wehr setzen konnte er sich nur über das Gericht. Bis heute hat er noch keinen Zivil- und Strafprozess verloren. Im Gegenteil, die Klagen gegen ihn wurden jeweils vollumfänglich abgewiesen. Die Rufschädigung aber bleibt. Gerichtsurteile nützen leider gegen falsch schreibende Journalisten nichts.» Und im Interview mit dem Fachblatt «Hotel Revue» bekräftigte er nochmals: «Ich habe weder einen Zivil- noch einen Strafrechtsprozess je verloren.»
Die tatsächliche Lage seiner gerichtlichen Verfahren sieht anders aus. Stoffel neigt zwar oft dazu, Rechtsstreitigkeiten ohne Einlenken bis zur letzten Instanz durchzufechten – auch über Jahre hinweg. Die Akten über seine Rechtsfälle, bei denen er häufig von Wirtschaftsanwalt Ralph Malacrida aus der Zürcher Grosskanzlei Bär & Karrer begleitet wird, füllen zig Bundesordner. Und bekanntlich ist die Ermittlungsgeschwindigkeit der Strafuntersuchungsbehörden nicht sehr rasant. Für Stoffel gilt die Unschuldsvermutung.
Klagefreudig. Die BILANZ hat mehrfach kritisch über Stoffel berichtet. Er hat jedoch in seinen medienrechtlichen Prozessen gegen die BILANZ kein Verfahren gewonnen.
Und in Zivilverfahren hat er vor Gericht gegen einen früheren Geschäftspartner durchaus verloren. So obsiegte ein Kläger gegen Stoffel Ende 2009 vor dem Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein. Stoffel musste die Kosten tragen, zog den Fall aber weiter bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser lehnte die Revision im April 2011 ab. Stoffel legte Rechtsbeschwerde beim Staatsgerichtshof ein, konnte damit aber die Rechtskraft des Urteils nicht stoppen (Az. 09 CG.2008.332).
Eine Einheit der Eidgenössischen Steuerverwaltung führt gegen Stoffel eine Strafuntersuchung wegen Steuerbetrugs. Eine Untersuchung wegen Vermögensdelikten ist bei der Staatsanwaltschaft Zürich hängig.
Und im Fall einer Strafuntersuchung wegen Konkursdelikten ist die Anklage gegen Stoffel erhoben. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Maloja beginnt am 12. Juni. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Stoffels Klagefreudigkeit bekam gleich zu Beginn seiner unternehmerischen Karriere ausgerechnet Pius Truffer, sein neuer Partner beim Hotelprojekt in Vals, zu spüren. Stoffel hatte sich mit seiner Firma Ability um die Verwaltung der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft von Apartmenthäusern des Hotels Therme beworben. Die Besitzer der Ferienwohnungen gaben Stoffel im Juli 2000 ihre Stimme. Truffer war damals VR-Präsident des Hotels Therme (Hoteba AG) und wollte Stoffel nicht haben. «Im Zusammenhang mit der Wahl der Verwaltung hat die Hoteba AG ihre Zustimmung zu unserer Wahl verweigert, respektive versucht, unsere Wahl mittels Klage als ‹nicht zustande gekommen› abzuweisen», schrieb Stoffel im Oktober 2000 an die Eigentümer. Im September 2000 hatte in Vals eine Vermittlungsverhandlung vor dem Friedensrichteramt stattgefunden. «Das Ergebnis war erfolglos», schrieb Stoffel, «die Hoteba konnte kein sachlich und materiell relevantes Argument vorbringen.» Er beklagte sich, dass er erst einmal «handlungsunfähig» sei.
Stoffel obsiegte, er wurde Verwalter. Truffer antwortete der BILANZ auf Anfrage nicht. Doch schon bald verschoben sich die Fronten. Stoffel geriet in heftige Auseinandersetzungen mit den Eigentümern, deren Wohnungen er zu verwalten und deren Gelder er zu betreuen hatte. Immerhin hatte die Eigentümergemeinschaft im Erneuerungsfonds rund eine Million Franken angehäuft. Im Juni 2004 wurden erstmals in der Eigentümerversammlung einige heikle Fragen thematisiert. Der Revisor meint, so hält das Protokoll fest, «dass zu diversen Fragen der Revision von der Verwaltung nicht ausreichend Stellung genommen worden ist und eine Anzahl Fragen nicht beantwortet wurden». Daher beantragte der Revisor, Stoffel nicht zu entlasten, und beantragte zudem die «Rückweisung der Jahresrechnung 2003».
Stoffel gelang es nur mit Mühe, die Eigentümer umzustimmen. Die Jahresrechnung wurde mit 74 Stimmen, 66 Ablehnungen und 7 Enthaltungen akzeptiert. Er wurde als Verwalter nochmals wiedergewählt.
Ein Jahr später, im Juni 2005, war die Eigentümerversammlung überfordert, über 20 Punkte im Revisionsbericht abzustimmen. An einer zweiten Versammlung im Oktober 2005 sollten die Traktanden behandelt werden, doch der Revisor wurde wieder vertröstet. Die Protokolle, die BILANZ vorliegen, tragen die Unterschrift von Stoffel und seiner Mitarbeiterin als Protokollführerin.
Gefälschte Saldobestätigung. Im Juni 2006 werden an der Eigentümerversammlung die Konflikte gründlicher protokolliert. Für den Tagesvorsitz wurde ein Notar aus Chur bestellt, der das Protokoll auch unterzeichnete. Es begann damit, dass Stoffel darum bat, die Wahl des Verwalters vorzuziehen. Die Versammlung lehnte das ab. Anschliessend stellten die Revisoren den Antrag, Stoffels Verwaltung nicht zu entlasten. Und sie stellten folgenden Antrag: «Vorlage sämtlicher Bankunterlagen und Zinsabrechnungen betreffend das Termingeld von einer Million Franken durch Herrn Stoffel innert zweier Wochen.»
In der Abstimmung über die Entlastung von Stoffels Verwaltung votierten die Eigentümer mit 162 Nein-Stimmen und 17 Ja-Stimmen gegen Stoffel. Die Eigentümer wählten einen neuen Verwalter. Dieser informierte die Eigentümer ein Jahr später darüber, dass nach zwei Verhandlungen mit Stoffels Rechtsanwalt ein Vergleich geschlossen wurde, bei dem Stoffel Zinsen auf das Vermögen im Erneuerungsfonds erstattete. Stoffel seinerseits zog eine Klage gegen die Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen zurück.
Im Kern hatten die Revisoren Stoffels Belege bemängelt, mit denen er den Verbleib von rund einer Million Franken aus dem Erneuerungsfonds nachzuweisen versuchte. So hatte er dazu zunächst ein Dokument vom April 2003 vorgelegt, das ein Signet der Graubündner Kantonalbank trug. Die Saldobestätigung stellte sich als Fälschung heraus. Für die Rechnungsjahre danach reichte er den Revisoren Saldobestätigungen von der Bank Julius Bär ein, die jeweils etwas mehr als eine Million Franken Vermögen auf einem Depotkonto nachwiesen. Diese Dokumente stellten sich zwar als echt heraus, aber die Bestätigungen betrafen ein Konto bei der Bär-Bank, das gar nichts mit der Eigentümergemeinschaft zu tun hatte. Die Saldobestätigung für das Bär-Konto wies rund eine Million Franken aus – aber dies war nicht die Million der Stockwerkeigentümer.
Neue Strafuntersuchung. Stoffel waren die Bestätigungen von der Bank Julius Bär an die Adresse «Ability AG, ETV Bad Vals, Gürtelstr. 14, 7001 Chur» zugesendet worden, obwohl es sich um das Konto eines ehemaligen Geschäftspartners handelte und nicht um ein Konto der Stockwerkeigentümer in Vals. Die Revisoren fühlten sich getäuscht.
Diese Bankdokumente von der Graubündner KB und der Bank Julius Bär sind Gegenstand einer Strafuntersuchung gegen Stoffel, die in Chur geführt wird (Az. VV.2011.3955). Laut einer schriftlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Graubünden wurden die polizeilichen Ermittlungen Anfang dieses Jahres abgeschlossen. Am 22. Februar hat nun die Staatsanwaltschaft Graubünden wegen dieser Vorwürfe förmlich die Strafuntersuchung eröffnet. Eine Befragung des Beschuldigten Stoffel hat demnach noch nicht stattgefunden.