Die Anwälte von Burda, Bertelsmann und Gruner + Jahr müssen sich warm anziehen. Thomas Borer-Fielding hat in Dallas in erster Instanz mit seinen Klagen gegen die deutschen Medienhäuser Recht bekommen. Der Schritt zur zweiten Instanz steht bevor. Dort wird erneut der amerikanische Anwalt Marc Cohen Borers Interessen vertreten. Die beiden kennen sich gut aus früheren Zeiten: Cohen bildete zusammen mit Roger Witten das US-Anwaltsteam, das 1998 die Schweizer Banken in der Holocaust-Causa in New York verteidigte, Borer war Task-Force-Chef.
Borer hat mit Cohen einen feinen Deal gemacht, der ihm hohe Prozesskosten erspart: Der Anwalt wird am Ende mit einem Drittel an der möglicherweise dereinst anfallenden Klagesumme beteiligt sein. Thomas Borer-Fielding bestätigt dies.
Ebenfalls wahr seien die Gerüchte über den Wegzug der inzwischen dreiköpfigen Familie Borer-Fielding aus Potsdam. Der ehemalige Botschafter sucht derzeit einen Wohnsitz in der Schweiz. Mit seinem Büro ist er bereits ins Zürcher Seefeld disloziert. Von da aus betreut er vor allem Kundschaft im schweizerischen und im süddeutschen Raum. Und beschäftigt sich immer wieder mal mit seinem Medienfeldzug in der amerikanischen Heimat von Ehefrau Shawne.
Auch wenn im Medienprozess das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, freut sich Thomas Borer-Fielding bereits heute über die – wie er sagt – «spürbaren Folgen». Der Exdiplomat ist der Meinung, dass allein schon die Klage vom vergangenen Sommer ihre Wirkung erzielt habe: In Borer-Fieldings Sommerfrische seien keine unliebsamen Paparazzi aufgetaucht. Auch die Taufe des Sohnes Roman Thomas am 1. August in Basel hat erstaunlicherweise gänzlich abseits der Öffentlichkeit stattgefunden. MM/BA