Der Ständerat hat am Morgen in der weiteren Beratung der «Too big to fail»-Vorlage am bisherigen Kurs festgehalten: Systemrelevante Grossbanken müssen künftig viel strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation einhalten.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 36 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Versuche aus dem rechten Lager, die Bestimmungen zur Eindämmung des Grossbankenrisikos abzuschwächen, waren bereits am Dienstagabend im ersten Teil der Ständeratsdebatte gescheitert.
Aber auch die Versuche der Ratslinken, gewisse Regeln zu verschärfen, blieben erfolglos. So lehnte es der Ständerat am Donnerstag ab, dass das oberste Management einer systemrelevanten Grossbank mehrheitlich in Aktien (mindestens 60 Prozent) entlöhnt werden soll. Dies sei ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und habe in dieser Vorlage nichts zu suchen, argumentierte die Mehrheit.
Mit ähnlichen Argumenten lehnte der Ständerat einen linken Antrag ab, dass der Bundesrat den Eigenhandel der Grossbanken einschränken soll.
Gegen Trennbankensystem
Abgelehnt wurde auch der Antrag von Hannes Germann (SVP/SH), der ein Trennbankensystem forderte, das etwa die Abspaltung der Investmentbank-Aktivitäten erlauben würde. Mit höheren Eigenmittelanforderungen werde zwar die Stabilität der Grossbanken erhöht. Das reiche aber nicht. Nur mit einem Trennbankensystem könne das Grossbanken-Risiko wirksam bekämpft werden.
Dick Marty (FDP/TI) hielt dagegen, dass dieser Ansatz dem Geist der Vorschläge der Expertenkommission und des Bundesrats widerspreche. Das Trennbankensystem greife viel stärker in die Gewerbefreiheit ein. Ausserdem habe die Wissenschaft den Ansatz als unnütz bezeichnet.
Marty plädierte stattdessen dafür, dass Grossbanken Notfallpläne erstellen müssen, die im Fall drohender Insolvenz erlauben, systemrelevante Funktionen zu gewährleisten.
Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf würde es für das Trennbanksystem zudem eine Verfassungsgrundlage brauchen. Ein so starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit lasse sich nur rechtfertigen, wenn das gleiche Ziel mit anderen Mitteln nicht erreicht werden könne.
Höhere Eigenmittelvorschriften
Dies sei dank den Ständeratsentscheiden vom Dienstagabend aber möglich. Mit den erhöhten Eigenmittelanforderungen würden systemrelevante Grossbanken gestärkt. So würden die Risiken sinken, dass wie bei der UBS vor drei Jahren der Staat im Krisenfall unterstützend eingreifen müsse. Gleichzeitig würden die Banken in ihrer Wirtschaftsfreiheit möglichst wenig eingeschränkt.
Gemäss den Entscheiden des Ständerats müssen die systemrelevanten Grossbanken ihre risikogewichteten Aktiven künftig mit gesamthaft bis zu 19 Prozent Eigenkapital unterlegen. 10 Prozent davon sollen sie in «hartem» Eigenkapital halten, das heisst etwa in einbezahltem Eigenkapital oder in Gewinnvorträgen.
Die restlichen 9 Prozent sollen die Banken über Wandelkapital aufbauen dürfen. Solche Pflichtwandelanleihen oder CoCo-Bonds gelten als Fremdkapital. Im Krisenfall müssten sie in Eigenkapital umgewandelt werden.
Vorbehältlich der Zustimmung des Nationalrats stellt die Schweiz damit an ihre systemrelevanten Grossbanken weit höhere Eigenmittelanforderungen als andere Finanzplätze. Gemäss dem internationalen Regulierungsstandard Basel III liegt die Gesamteigenkapitalquote bei 10,5 Prozent, das Erfordernis nach «hartem» Eigenkapital gar nur bei sieben Prozent.
(laf/tno/sda/awp)