Der Offshore-Ölbohrspezialist Transocean hat sich in der juristischen Aufarbeitung des Ölbohrunglücks von 2010 im Golf von Mexiko mit einer Klägergruppe sowie mit BP geeinigt. Gemäss einem Abkommen mit einer Klägergruppe (Plaintiff's Steering Committee, «PSC») zahlt Transocean an zwei verschiedene, von PSC vertretene Klägergruppen insgesamt rund 212 Millionen Dollar.

Hinzu kämen noch Anwaltskosten, welche allerdings von einem Gericht erst noch festgelegt werden müssten, teilte Transocean in der Nacht auf Donnerstag mit. Das Abkommen mit dem PSC bedürfe indes noch der Zustimmung des Bezirksgerichts von Louisiana.

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Begleichung von wirtschaftlichen Schäden

Die eine Klägergruppe umfasst private Kläger und lokale Behörden, welche möglicherweise Transocean unter maritimem Recht auf Schadenszahlungen verklagen könnten. Die zweite Klägergruppe besteht aus privaten Klägern, welche sich mit BP bereits auf die Begleichung von wirtschaftlichen Schäden geeinigt hatten. Ein Teil dieser BP entstandenen Kosten hat BP wiederum bei Transocean eingeklagt.

Die zweite Einigung betrifft die BP Exploration & Production Inc. sowie die BP America Production Co. Diese ist nicht von einer Genehmigung eines Gerichts abhängig. Die Einigung sieht die Begleichung von Transocean entstandenen Schäden durch BP vor sowie umgekehrt. Per Saldo verpflichtet sich BP zu einer Zahlung an Transocean in der Höhe von 125 Millionen Dollar für rechtliche Unkosten. Die gegenseitigen Klagen zwischen BP und Transocean werden gleichzeitig zurückgezogen.

(awp/dbe)