Aus Sicht des umstrittenen Taxidienstes Uber sind seine Fahrer selbständig. Die Argumentation: Uber-Chauffeure dürfen selber entscheiden, wann und wie oft sie fahren und haben zudem das Recht, eine Bestellung abzulehnen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) sieht das anders. Diese hat nämlich entschieden, dass Uber-Fahrer als Angestellte gelten.
Wenn ein Fahrer im Transportgewerbe selbständig werden will, muss er bei der Suva einen Antrag stellen. Entsprechend verlangt die Suva nun vom Fahrdienstanbieter, dass er, wie jede Arbeitgeberin, Sozialabgaben entrichtet. Das sagt der Uber-Chef Rasoul Jalali zum Streit um Sozialabgaben für seine Fahrer:
Herr Jalali, die Ausgleichskasse Zürich hat Sie aufgefordert, bis Ende Januar 2017 die Lohnzahlungen an Ihre Fahrer zu melden, damit sie Ihnen eine Rechnung über die fälligen Sozialabgaben schicken kann. Werden Sie der Aufforderung nachkommen?
Rasoul Jalali*: Das ist ein administrativer Entscheid, der erst rechtskräftig ist, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. So lange sind wir nicht zu Zahlungen verpflichtet.
Sie gehen also den Rechtsweg?
Wir werden die Entscheide anfechten. Wir haben sehr gute juristische Argumente. Wir sind keine Taxivermittlungszentrale und die Fahrer keine Angestellten. Wir sind eine Technologiefirma, die auch noch andere Dienste anbietet. Übrigens stellen auch viele Taxivermittlungszentralen keine Fahrer an.
Wie bitte?
Das Bundesgericht hat bereits entschieden, dass Uber-Fahrer Angestellte sind. Das ist nicht richtig. Das Urteil bezog sich auf einen einzigen Taxifahrer aus dem Kanton Thurgau – ein spezifischer Fall, der aber in keiner Weise etwas mit Uber zu tun hat.
Welche Auswirkungen hätte eine Niederlage vor Gericht auf die Fahrpreise?
An den Preisen für den Endkunden würde sich nichts ändern. Die Sozialbeiträge sind heute bereits in den Fahrpreisen einkalkuliert. Nur entrichten sie die Fahrer selber.
Wäre Ihr Geschäftsmodell dann überhaupt noch tragbar?
Absolut, unser Modell ist auch zukunftsweisend: Es werden ja inzwischen alle möglichen Jobs via Internet vermittelt, von Putzfrauen über Handwerker bis zu Juristen. Es braucht für alle eine gute Regelung.
In den USA wurde ein ähnlicher Streit mit einem Vergleich beigelegt: Uber bezahlt 84 Millionen Dollar an die Fahrer, weitere 16 können folgen. Ein Modell auch für die Schweiz?
Nein, das ist ausgeschlossen. Die Situationen sind nicht vergleichbar.
Haben Sie keine Angst, Goodwill zu verspielen?
Natürlich würden wir uns lieber darauf fokussieren, unseren Nutzern und den Fahrern einen guten Service anzubieten, anstatt unsere Zeit für solche Dinge zu verwenden. Aber das ist Teil der Aufklärungsarbeit, die wir machen müssen, um unser Geschäftsmodell zu erklären.
*Rasoul Jalali (34) führt seit dem Markteintritt 2013 die Schweizer Ländergesellschaft von Uber. Zudem ist er für den deutschen und österreichischen Markt verantwortlich.