Ein Gericht in Paris hat die UBS am Mittwoch zu einer Rekordbusse verdonnert. Die Grossbank wird gegen dieses Urteil in Berufung gehen, wobei ihr Chef Sergio Ermotti davon ausgeht, dass sich der Berufungsprozess über viele Jahre hinziehen wird, wie er den Mitarbeitern der Bank in einer internen Nachricht mitteilte.
«Der Fall wird nun an das Berufungsgericht verwiesen, das den Prozess erneut vollständig anhört. Dies wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern», lautete die Meldung, deren Authentizität eine Sprecherin der Bank gegenüber der Agentur AWP bestätigte.
«Der oberflächliche Charakter des Urteils ist erstaunlich und gibt nicht einmal vor, die Argumente aufzunehmen, die wir in den fünf Wochen des Prozesses vorgebracht hatten. Dies muss durch das Berufungsgericht neu entschieden werden», schrieb Ermotti in dem Statement.
«Gerechtigkeit wird siegen»
Seine Bank sei stets gegen kriminelles Fehlverhalten vorgegangen und werde dies auch während des gesamten Berufungsverfahrens tun. «In der Zwischenzeit ist es wichtig, dass wir uns weiterhin auf die Betreuung unserer Kunden konzentrieren», so der Bank-Manager. Trotz des heutigen Ergebnisses sei er weiterhin davon überzeugt, dass «am Ende die Gerechtigkeit siegen wird».
Kommentar: Das Gemauschel geht weiter
Was bedeutet das Urteil für die UBS? Was sind die Folgen für andere Firmen? «Unternehmen werden sich künftig zweimal überlegen, eine Auseinandersetzung vor Gericht zu bringen», schreibt «Handelszeitung»-Redaktorin Seraina Gross in ihrem Kommentar. Stattdessen werde die Dealerei in den Hinterzimmern weitergehen. Lesen Sie den ganzen Kommentar hier.
Die grösste Schweizer Bank war vom Gericht in Paris schuldig gesprochen worden und muss gemäss dem erstinstanzlichen Urteil eine Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen. Das ist die höchste Busse, die die französische Justiz je für Steuerhinterziehung ausgesprochen hat.
Ausserdem muss die Bank Schadenersatz in Höhe von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zahlen. Dieser hatte 1,5 Milliarden gefordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet. Im Juli 2014 hatte die UBS im Fall Frankreich bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.
(awp/tdr)