Die UBS ordnet ihre Social-Media-Politik fürs Personal neu. Bereits heute hat das Gross der Mitarbeitenden keinen Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Welche Seiten unter diese Zugangssperre fallen, wird regelmässig überprüft.
Neu gilt sie auch für einschlägige Blogs, zu denen auch der Finanzblog Insideparadeplatz gehört, wie das Portal heute morgen auf seiner Website bekanntgab. Das Portal meldet: «UBS-Ermotti verbietet Inside Paradeplatz.» Eine UBS-Sprecherin sagt gemäss Blog: «Im Rahmen einer regelmässigen Überprüfung haben wir uns entschieden, mehrere Blogs als Social Media einzustufen», bestätigt eine UBS-Sprecherin. «Es steht Mitarbeitenden offen, diese Seiten von ihren privaten Geräten zu besuchen.»
Regel gilt seit August
Seit Anfang August ist es demzufolge nicht mehr möglich, ohne Autorisierung über einen Rechner der Bank auf die Website zurückzugreifen. Einsehbar ist der Finanzblog, der sich rühmt, «Finanznews aus Zürich» zu publizieren, nur noch für autorisierte Mitarbeitende. Für jene also, die bei der Bank eine Social-Media-Bewilligung beantragt und erhalten haben.
Offenbar sind heute mehrere tausend Mitarbeitende im Besitz einer entsprechenden Bewilligung. UBS-Mitarbeitenden bleibt freilich weiter unbenommen, über private Smartphones oder Computer auf die gesperrten Sites wie Insideparadeplatz oder Facebook zuzugreifen.
Dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden vom Arbeitsplatz aus den Zugang zu Sozialen Netzwerken oder Blogs sperren, ist nichts Neues. Es geht um den Schutz der eigenen Reputation, regulatorischen Fragen, die Erhaltung der Arbeitsproduktivität und um Datensicherheit im sensitiven Finanzgeschäft. Allerdings ist in diversen Firmen mit einem Gesuch und einem Internet-Monitoring eine Sonderbewilligung zu haben.
Blogbetreiber Hässig im Gegenwind
Es ist nicht das erste Mal, dass Insideparadeplatz-Betreiber Hässig der Wind ins Gesicht bläst. Im Wochentakt wird er von Anwälten bedrängt, die Firmen losschicken, ein Rechtshändel mit der Credit Suisse erstreckte sich über Jahre. Diese hatte wegen drei Artikeln vor dem Zürcher Handelsgericht auf mögliche Geschäftsschädigung und Persönlichkeitsverletzung geklagt.
Schliesslich musste Hässig jene Inhalte streichen, in denen er behauptet hatte, die Credit Suisse sei ein «korrupter Verein». Weiter wurde er verpflichtet, das Urteil gegen sich zu veröffentlichen. Im Gegenzug erhielt er eine reduzierte Prozessentschädigung zugesprochen.
Auf seinem Blog kommentiert Hässig heute den Entscheid der UBS – er spekuliert, sein Medium werde wegen bestimmten Artikeln von der Grossbank und ihrer Führung um CEO Sergio Ermotti ausgesperrt.