Die Grossbank war im Februar 2019 in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Nun befand das zweitinstanzliche Cour d'appel von Paris, dass das Verdikt unerlaubter Kundenanwerbung und der Mithilfe bei Steuervergehen korrekt war, den Vorwurf der Geldwäscherei wies es aber ab. Der Freispruch für den ehemaligen Vermögensverwaltungs-Chef Raoul Weil wurde bestätigt. Aber auch die – teils bedingten – Strafen gegen diverse Wealth-Management-Angestellte von UBS Frankreich hatten Bestand.  

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Das Gericht fordert nun, dass die UBS insgesamt 1,8 Milliarden Euro abliefert. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Geldstrafe von 1 Milliarde Euro (1,04 Milliarden Franken) und einem Schadenersetz von 800 Millionen Euro (834 Millionen Franken), den die Bank dem französischen Staat schulde. Die Aktie reagierte mit einem deutlichen Plus – in den ersten Minuten lag sie knapp 3 Prozent über dem Tagesbeginn.

Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wurde vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich von 2004 bis 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. «Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts.

Die UBS wurde deswegen im Februar 2019 zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen. Die erste Runde der Klage also endete mit einem klaren Sieg der französischen Staatsanwälte.

Rückstellung: 450 Millionen

Die Grossbank legte gegen den Entscheid Berufung ein und verlangte einen Freispruch. Der Berufungsprozess ging dann im März 2021 über die Bühne, und das Urteil sollte ursprünglich bereits Ende September verkündet werden. Die Entscheidung wurde allerdings verschoben, weil einer der drei Richter erkrankt ist.

Die nun geschuldeten 1,8 Milliarden Euro stehen zu aktuellen Wechselkursen für rund ein Drittel des letztjährigen UBS-Jahresgewinns von 6,6 Milliarden US-Dollar.

Für den Fall hatte die UBS lediglich 450 Millionen Euro zurückgestellt – also ein Zehntel des ersten Verdikts. Nach einer Niederlage vor dem Rekursgericht müsste die Bank wohl deutlich mehr Rückstellungen tätigen.

Immerhin: In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von «nur» mindestens 3 Milliarden Euro – deutlich weniger also als die erstinstanzlich verhängten 4,5 Milliarden. Und die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollen zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.

Einfluss auf diesen Antrag dürfte ein Leiturteil des Kassationshofs in Paris vom September 2019 gehabt haben. Die Richter hatten damals entschieden, dass französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.

Immer noch ist es laut Beobachtern wahrscheinlich, dass der Fall an die nächste Instanz weitergezogen wird. Das wäre dann das Kassationsgericht, und allenfalls bleibt noch der Gang an eine europäische Instanz.

Bis zu einem letztinstanzlichen Urteil könnte der Fall die UBS also noch mehrere Jahre beschäftigen. Sergio Ermotti wollte den Fall eigentlich noch in seiner Amtszeit abschliessen, nun hat er den Stab schon vor gut einem Jahr an seinen Nachfolger Ralph Hamers übergeben.

(AWP, rap)