Als Ende August im Saal des Landgerichts Mannheim BDO-Wirtschaftsprüfer Nils Brandt darlegte, wie die UBS deutschen Kunden dabei half, Geld in die Schweiz zu schaffen, sass nur ein Journalist im Raum. Und zwar einer vom «Mannheimer Morgen». Überregionale Presse war nicht vor Ort. Dabei hatten es die Zeugenaussagen in sich. Der Experte legte offen, was er einst anlässlich eines Berichts für die Bankenaufsicht Bafin zur UBS recherchiert hatte. Normalerweise bleiben solche Aufsichtsberichte geheim.

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Beim Prozess geht es für die UBS um viel Geld. 83 Millionen Euro fordert die Staatsanwaltschaft als Busse und Gewinneinzug von der Grossbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Noch viel mehr geht es aber um den Ruf der Bank. Denn erhärten sich die Vorwürfe, wird ein Narrativ entkräftet: jenes von einer Bank, die in der Schweiz zwar wissentlich, aber doch nur passiv Schwarzgeld angenommen hat. Zentral ist dabei das Gutachten der Wirtschaftsprüferin BDO. Es bringt neues Licht in die Angelegenheit.

Laut Brandt betrieb die UBS zwischen 2008 und 2012 in Deutschland ein Parallelsystem, das es erlaubte, mit einer vermeintlichen Inlandzahlung Geld auf ein Schweizer Konto zu überweisen. Vor Gericht legte der Wirtschaftsprüfer dar, wie dieses System funktioniert habe. Demnach gab es eine geheime Bankleitzahl, welche die deutschen Kunden bei Überweisungen auf den Auftrag schreiben mussten.

Transaktionen mit Codewort landen auf Offshore-Konto

Bauten sie zudem das Codewort Rojo in den Betreff ein, landete der Auftrag nicht im normalen Zahlungsverkehr, sondern bei einem eingeweihten Banker. Dieser verschob das Geld dann über interne Konten. Die Kollegen in der Schweiz schrieben es schliesslich dem Offshore-Konto gut.

Was faktisch eine Auslandüberweisung war, verletzte gleich mehrfach die Anforderungen dafür. In den Systemen erschien der Auftrag der Kunden als unverdächtige Inlandzahlung. Gleichzeitig lief die Zahlung auch an den gängigen, elektronischen Sicherheitsmechanismen vorbei, die Geldwäscherei verhindern sollten.

UBS wird von Staranwalt verteidigt

Das System sei für systematische Steuerhinterziehung geeignet gewesen, zitiert der «Mannheimer Morgen» den BDO-Experten. Dieser bezeichnete die Vergehen als «schwergewichtig». In einem Bafin-Rating erreichten die UBS-Verfehlungen offenbar die höchste Stufe. Dass eine Bank über mehrere Bankleitzahlen verfüge, kenne er aus der Praxis nicht, gab Brandt zu Protokoll. Und er habe selber drei Jahre lang bei einer Bank gearbeitet.

Die BDO habe im Auftrag der Bafin allerdings nur das Zahlungssystem analysiert und nicht den Steuerstatus der Gelder, sagt Brandt. «Ob auf diesem Weg Steuern hinterzogen wurden, wissen wir daher nicht.» Der Bafin reichten die Befunde 2013 für die Anordnung von Massnahmen. Der Staatsanwaltschaft geht es offenbar ebenfalls nicht mehr um einzelne Hinterziehungstatbestände. Sondern vielmehr darum, ob die Bank ein System betrieb, das der Steuerhinterziehung Vorschub leistete.

Die Kollegen in der Schweiz schrieben das Geld dem Konto gut.

Die UBS verneint das kategorisch. «Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat sechs Jahre lang wegen angeblichen Fehlverhaltens vor 2012 ermittelt», sagt UBS-Sprecher Claus-Peter Schrack. «Wir glauben nicht, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch die Fakten oder das Gesetz gestützt werden, und wir beabsichtigen, diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren entschieden entgegenzutreten.»

Dass für die Bank viel auf dem Spiel steht, zeigt sich am Aufwand, den sie betreibt. Verteidigen lässt sie sich von Hans Feigen, dem Steuerstrafrechtler, der schon Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeness vor Gericht vertrat.

Auffällig ist nicht nur die Art, wie die UBS angeblich Kunden beim Verschieben von Geldern in die Schweiz geholfen haben soll, sondern auch der Zeitpunkt. Das beschriebene System sei von 2001 bis 2012 in Kraft gewesen. Damals wurde bereits mit Deutschland um eine Abgeltungssteuerverhandelt. Die Bank muss sich also der politischen Brisanz bewusst gewesen sein.

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