Dies teilte die UBS am Montagabend mit. Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, teilte die Bank am Montagabend mit. Dies, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «im besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen.

Die UBS war am vergangenen Montag auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Der «Cour d'appel» in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von einer Milliarde und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro.

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Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, erklärte die UBS nun. Der Schritt geschehe, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «m besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen.

Die UBS war in der «ersten Runde» noch zu einer deutlich höheren Strafe verdonnert worden. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt.

SDA/sas