Neues Ungemach für die Schweizer Grossbank UBS in den USA: Ein Gericht in New York hat der US-Steuerbehörde IRS erlaubt, von der UBS die Daten aller in den USA steuerpflichtigen Kunden anzuforden, deren Gelder zur Privatbank Wegelin flossen.

Richter William Pauley des Bezirksgerichts Manhattan erliess am Montag eine Vorladung an Unbekannt zur Einforderung von Kontendaten («John Doe»). Damit darf die IRS von der UBS Informationen über alle Kunden forden, deren Gelder zur geständigen Bank Wegelin flossen.

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Wegelin hatte sich Anfang Januar schuldig bekannt, US-Amerikanern geholfen zu haben, Gelder vor dem US-Fiskus zu verstecken. Da Wegelin in den USA keine Filialen hatte, tätigte die Bank ihre Geschäfte mit den US-Kunden über ein sogenanntes Korrespondenz-Konto bei der UBS in den USA.

Zwei weitere Schweizer Banken

Laut der Anklage vom Montag haben die Bank Wegelin und mindestens zwei weitere Schweizer Banken, die ungenannt bleiben, das Wegelin-Korrespondenz-Konto bei der UBS benutzt, um insgeheim Gelder von US-Steuerzahlern zu waschen.

Die IRS habe guten Grund zu glauben, dass die Guthaben auf eine Art und Weise überwiesen wurden, mit der das Risiko, von den US-Behörden entdeckt zu werden, minimiert worden sei, heisst es in der Anklage. So sei den Kontoinhabern ermöglicht worden, Steuerzahlungen weiter zu vermeiden.

Mit einem «John Doe» zwang die US-Justiz die UBS zu Beginn des Steuerstreites zwischen der Schweiz und den USA 2009 zur Herausgabe von 4450 Kunden-Datenstämmen.

(chb/muv/sda)