Im Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile beantragt. Deutlich tiefer als beim erstinstanzlichem Urteil sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.
Die UBS soll eine Busse von «mindestens 2 Milliarden Euro» bezahlen; zugleich soll die Tochtergesellschaft UBS Frankreich 15 Millionen Euro berappten; dies teilte das Sekretariat der Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Im weiteren fordert der französische Staat als Nebenkläger eine Milliarde Euro als Schadenersatz.
Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als in der ersten Instanz verfügt. Im Prozess vor dem Pariser Tribunal de Grande Instance von 2019 war die Grossbank zu einer Strafe von 3,7 Milliarden Euro sowie zu 800 Millionen Schadenersatz verurteilt worden – also zu total 4,5 Milliarden.
Zur Steuerhinterziehung animiert?
Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS von 2004 bis 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um reiche Kunden in Frankreich anzuwerben. Die Kunden sollen von der UBS animiert worden sein, ihr Geld in der Schweiz – und damit versteckt vor dem französischen Fiskus – zu platzieren.
Die UBS habe damals ein grosses Interesse daran gezeigt, viel Geld einzusammeln, indem sie den Kunden eine effiziente Vermögensverwaltung angeboten hatte, resümierte die Staatsanwältin Muriel Fusina. Doch das besagte Vermögen oder zumindest Teile davon seien auch vor den französischen Steuerbehörden versteckt worden.
«Für Tatsachen von einem ausserordentlichen Ausmass sollt auch eine ausserordentliche Strafe zur Anwendung kommen», sagte einer der Staatsanwälte, Serge Roques, im Rahmen des Prozesses am Montag.
Bedingte Gefängnisstrafe für Raoul Weil?
Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die verurteilen Mitarbeiter Hervé D'Halluin, Patrick de Fayet, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten. Ausserdem fordert die Anklage nun für Raoul Weil eine bedingte Gefängnisstrafen von 18 Monaten und eine Busse von 300'000 Euro. Der der frühere Chef der weltweiten Vermögensverwaltung war in erster Instanz noch freigesprochen worden.
Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März. Die Bank verlangt für sich einen Freispruch.
(awp/gku)