Die Schweizer Regierung will mit strengeren Regeln für die UBS ein zweites Debakel wie bei der Credit Suisse verhindern. So empfiehlt das Finanzministerium strengere Eigenmittelanforderungen insbesondere für die grösste Bank des Landes. «Es muss verhindert werden, dass die Krise einer Bank zu einer Bedrohung für die Schweizer Volkswirtschaft wird», erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch auf einer Pressekonferenz.

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«Es braucht gezielt eine höhere Eigenkapitalausstattung, eine verbesserte Liquiditätsversorgung und Massnahmen gegen Managementversagen und Boni-Exzesse.» Konkrete Zahlen, wieviele Milliarden die UBS zur Aufpolsterung der Bilanz beschaffen muss, nannte die Regierung in ihrem Bericht zur Reform der Bankenregulierung allerdings nicht.

Das 339-seitige Papier zum sogenannten «Too Big To Fail»-Regelwerk enthält insgesamt 22 Massnahmen, die aber noch vom Parlament behandelt werden. Die UBS lehnte eine Stellungnahme zu den Vorschlägen ab. An der Börse sackten die Aktien des weltweit grössten Vermögensverwalters für Millionäre und Milliardäre zeitweise um fast 4 Prozent ab. Zum Handelsschluss notierte das Papier rund 3 Prozent im Minus.

Weit unter Forderungen

Nach der Not-Übernahme der Credit Suisse (CS) im vergangenen Jahr hat die UBS eine Grösse erreicht, die vielen Politikern und Experten in der Schweiz Bauchschmerzen bereitet. Denn in kaum einem anderen Land hat ein einzelnes Institut so grosses Gewicht wie in der Schweiz die UBS. Sollte die Grossbank dereinst in Schieflage geraten, wären eine Abwicklung und eine Verstaatlichung die beiden wahrscheinlichen Optionen. Bei einer Verstaatlichung würde das Land mit Hunderten Milliarden Franken ins Risiko gehen und den Staatshaushalt gefährden. Die Reformen sollen dies verhindern und auch dafür Sorgen, dass die UBS oder eine der anderen bedeutenden Geldhäuser Raiffeisen, PostFinance oder Zürcher Kantonbanalbank überhaupt in Schwierigkeiten geraten.

Viele Ökonomen gehen davon aus, dass höhere Kapitalquoten die Wahrscheinlichkeit einer Krise mindern würden. Gegenwärtig muss die UBS eine ungewichtete Eigenkapitalquote von 5,05 Prozent erfüllen. Bisher war vorgesehen, dass dieser Wert bis Ende 2026 auf 5,5 Prozent steigt. Dieser Wert bleibt zwar bestehen. Weil die UBS gemäss den Reformvorschlägen aber für ausländische Töchter mehr Eigenkapital hinterlegen muss und Bilanzpositionen wie firmeneigene Software oder Steueransprüche vorsichtiger bewertet werden, muss der Konzern die Eigenmittel wohl trotzdem über diesen Wert hinaus aufpolstern.

Die nun vage vorgeschlagene Anhebung der Kapitalquoten liegt wohl weit unter den Forderungen von Ökonomen oder des Parlaments. Im vergangenen Mai sprach sich etwa die grosse Kammer des Schweizer Parlaments für eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 15 Prozent aus. Die UBS wehrt sich früheren Angaben zufolge gegen strengeren Kapitalvorgaben. Denn dies würde die Bank zwingen, die Ausschüttungen an die Aktionäre zu kürzen und Dienstleistungen für Kunden zu verteuern.

«Branche wird sich bemerkbar machen»

Die Regierung rechnet trotz ihrer eher moderaten Vorschläge mit Sperrfeuer der grossen Banken. «Ich gehe schon davon aus, dass die Branche sich bemerkbar machen wird und dass die Branche nicht mit allem einverstanden ist,» erklärte Keller-Sutter. Die Regierung stehe in einem Interessenkonflikt. «Wir wollen weiterhin ein führender internationaler Finanzplatz sein.» Aber auf der anderen Seite müsse die Politik auch Massnahmen treffen, dass der Finanzplatz so sicher wie möglich sei und nicht am Schluss die Steuerzahler für unternehmerisches Versagen bluten müssten. Rivalen wie die Deutsche Bank oder Barclays müssen schon heute weniger strenge Kapitalvorgaben erfüllen als die UBS.

Die Vorschläge der Regierung werden nicht direkt umgesetzt. Auch das Parlament wird sich über den Bericht beugen, zudem können Banken und andere Betroffene Stellungnahmen abgeben. Vor Jahresende wird zudem der Bericht einer Sonderkommission des Schweizer Parlaments zur Untersuchung des Credit-Suisse-Kollapses erwartet. Auch die Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sollen in die konkreten Gesetzesvorlagen einfliessen. Insider gehen davon aus, dass Regelverschärfungen über Verordnungen 2026 in Kraft treten könnten. In Fällen, wo Gesetze geändert werden müssen, dürfte es sogar noch ein Jahr länger dauern. 

(reuters/dob)