Die UBS hat nach eigenen Angaben beim Facebook-Börsengang 349 Millionen Franken verloren. Verantwortlich dafür sei die US-Technologiebörse Nasdaq und das «grobe Missmanagement beim Börsengang», schreibt die UBS. Die Nasdaq habe in der Sache mehrfach versagt. Auf diese Pflichtverletzung werde man daher mit angemessenen rechtlichen Schritten reagieren.

Im Vordergrund dürften dabei zivilrechtliche Schritte stehen, also in erster Linie eine Einzelklage der UBS auf Schadenersatz, erläutert Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Uni Bern, gegenüber «Handelszeitung Online». «Grundlage wären Verträge zwischen der UBS und Nasdaq, die durch die letztere beim Facebook-IPO angeblich verletzt wurden, wobei dies durch die Klägerin zu beweisen wäre», so Kunz. Sollte es eine Sammelklage geben, könnte sich die UBS auch dieser anschliessen.

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Die UBS wirft der Nasdaq vor, als Market Maker eines der grössten Börsengänge der US-Geschichte sei es ihr zunächst  wegen eines technischen Fehlers nicht möglich gewesen, zahlreiche Kundenaufträge auszuführen. Danach wurden diese jedoch mehrfach ausgelöst, so dass die Grossbank in Besitz von viel mehr Aktien gelangte, als ihre Kunden kaufen wollten. 

Kunz sieht für einen möglichen Rechtsstreit kein Problem darin, dass die UBS keine US-amerikanische Unternehmung ist, warnt jedoch: «Immerhin sollte das Imageproblem der UBS nicht unterschätzt werden, das bei einem Geschworenengericht einzelne Geschworene negativ beeinflussen könnte.»

Die grösste Schwierigkeit dürfte laut Kunz für die Schweizer Grossbank darin liegen, der Nasdaq konkrete Pflichtverletzungen nachzuweisen und den ihr entstandenen Schaden zu beweisen.

Auch Facebook und Morgan Stanley haben Anteil

Auch Markus Müller-Chen, Professor für Internationales Privat- und Handelsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Uni St. Gallen, sieht die Beweise als Problem der UBS. «Sie muss nachweisen, dass ein Handel zu einem bestimmten Kurs hätte stattfinden können, wenn technisch alles funktioniert hätte», sagt Müller-Chen.

Ebenso müsse die Bank beweisen, dass die Probleme der Nasdaq die Kursverzerrungen ausgelöst hätten – und nicht etwa ein aufgebauschtes Marktumfeld.

«Und schliesslich stellt sich die Frage, wie der Schaden ermittelt werden soll», so Müller-Chen. Denn den Kursverfall von Facebook hätten auch andere Akteure und Faktoren mitverursacht. So etwa Facebook selbst und Konsortiumsführer Morgan Stanley, die vor dem Börsengang die Zahl der ausgegeben Aktien und den Ausgabepreis erhöht hatten.

Die UBS will sich derweil nicht auf einen Betrag festlegen, den sie sich erhofft: «Wie immer in solchen Fällen lässt sich nicht genau beziffern, welchen Betrag wir schliesslich zurückerhalten werden», teilt die Bank mit. «Wir haben aber die Absicht, für die erlittenen Verluste die volle Entschädigung einzufordern.»

Die Nasdaq hat vor kurzem angekündigt, die Geschädigten des IPO mit insgesamt 62 Millionen Dollar zu entschädigen - ein Betrag, der nicht einmal die von der UBS veranschlagten Verluste annähernd decken würde.

«Mit einem schnellen Ende sollte nicht gerechnet werden»

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte sich der Streit laut Kunz über mehrere Jahre und Gerichtsinstanzen hinziehen. «Mit einem schnellen Ende sollte nicht gerechnet werden», sagt der Jurist. Müller-Chen hält einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren allein in der ersten Instanz für denkbar. 

Allerdings dürfte die Nasdaq Interesse an einer schnellen Lösung haben und aufgrund der Vielzahl der Geschädigten eine «Art von 'Globallösung' anstreben», so Kunz. 

Auch seien beide Seiten an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert, sagt der Professor aus Bern: «Vermutlich wurden diese 'angemessenen rechtlichen Schritte' auch angekündigt, um Druck für Vergleichsverhandlungen aufzubauen.»

Sollte die UBS trotzdem vor Gericht ziehen, wäre sie nicht die erste Geschädigte, die das tut: Bereits Ende Mai verklagte ein Investor aus dem US-Bundesstaat Maryland den Börsenbetreiber wegen Nachlässigkeit beim Facebook-Börsengang.

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