Mit dem nun gekippten Vergleich hätte Google den Autoren und Verlegern 125 Millionen Dollar zahlen müssen und im Gegenzug das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.
"Der Vergleich würde einfach zu weit gehen", schrieb der New Yorker Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. "Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten." Zudem sieht der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstösst, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fallen würden.
Der Richter bezog sich bei seiner Argumentation neben einem Nein des US-Justizministeriums auch auf Bedenken aus Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich hatte sich gegen den Bücher-Deal ausgesprochen. Zudem hatten sich mehrere deutsche Autoren und Verlage sowie deren Interessenvertretungen in dem seit Jahren laufenden Verfahren zu Wort gemeldet.
"Klar enttäuschend"
Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008 und wurde 2009 nach heftiger Kritik bereits einmal überarbeitet. Der Entscheid des Richters sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen.
Der Richter selbst wies einen Weg zur Annahme des Vergleichs: Er schlug vor, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollten, dass Google ihre Werke online verbreitet (das sogenannte "opt-in"). Bislang ist im Vergleich genau das Gegenteil vorgesehen: Rechteinhaber müssen der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen ("opt-out").
"Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern", schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt "Google Books" erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.
(tno/cms/sda)