Bei der Unternehmenssteuerreform III geht es im Kern um die Abschaffung von Steuerprivilegien für internationale Unternehmen. Umstritten sind aber die Begleitmassnahmen - konkret die Frage, wer den Preis dafür zahlt, dass die Schweiz steuerlich attraktiv bleibt.

Die Probleme beginnen schon damit, dass die Kosten gar nicht bekannt sind. Nach aktuellen Schätzungen belaufen sie sich auf mindestens 3 Milliarden Franken bei Bund und Kantonen. Darin sind aber erst die Angaben von 13 Kantonen enthalten.

Die Gegner gehen von 4 Milliarden aus. Der Bundesrat verzichtet in den Abstimmungserläuterungen auf eine Schätzung. Das trägt ihm den Vorwurf ein, wie bei der letzten Unternehmenssteuerreform die wahren Kosten zu verschleiern.

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Werkzeugkasten für Kantone

Die Ausgangslage ist diesmal aber etwas anders. Bei der aktuellen Vorlage handelt es sich um eine Art «Werkzeugkasten» für die Kantone. Die Kosten der Reform hängen weitgehend davon ab, welche Werkzeuge daraus die Kantone tatsächlich zum Einsatz bringen. Sie geniessen dabei viele Freiheiten.

Beispielsweise können sie festlegen, zu welchem reduzierten Satz Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten besteuert werden. Wie diese so genannte Patentbox im Detail funktioniert, ist noch unklar. Die Diskussion darüber ist auf internationaler Ebene noch nicht abgeschlossen. Das Gesetz legt aber fest, dass die steuerliche Entlastung höchstens 90 Prozent betragen darf.

Ein weiteres Werkzeug ist der erhöhte Forschungsabzug: Kantone können Unternehmen erlauben, für Forschung und Entwicklung mehr als den tatsächlichen Aufwand abzuziehen. Die Grenze liegt bei 150 Prozent.

Zinsbereinigte Gewinnsteuer

Damit nicht nur Kantone mit vielen forschenden Unternehmen profitieren, soll die zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Diese erlaubt Unternehmen, auf überschüssigem Eigenkapital einen fiktiven Zins abzuziehen. Dadurch reduziert sich der steuerbare Gewinn.

Jene Kantone, die die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen, müssen Dividendenerträge zu mindestens 60 Prozent besteuern. Diese Verknüpfung hat im Parlament den Weg für einen politischen Kompromiss frei gemacht. Ausserdem müssen trotz aller Ermässigungen mindestens 20 Prozent des Unternehmensgewinns besteuert werden.

Erleichterungen für alle Unternehmen

Viele Kantone wollen über diese Vergünstigungen hinaus auch noch die Gewinnsteuersätze für alle Unternehmen senken - im Durchschnitt von 19 auf etwa 14 Prozent. Das soll Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften teilweise dafür entschädigen, dass sie ihre bisherigen Steuerprivilegien verlieren. Zu deren Abschaffung - dem Kern der Unternehmenssteuerreform III - sieht sich die Schweiz unter dem Druck von EU und OECD gezwungen.

Den finanziellen Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuern erhalten die Kantone dank eines Beitrags vom Bund. Dieser gibt ihnen einen grösseren Anteil der direkten Bundessteuer ab, was die Bundeskasse etwa 920 Millionen Franken kostet. Hinzu kommen während einer Übergangszeit ein Ergänzungsbeitrag von 180 Millionen Franken für die ressourcenschwächsten Kantone sowie allenfalls weitere Kosten aufgrund der zinsbereinigten Gewinnsteuer.

Keine Gegenfinanzierung

Auf eine Gegenfinanzierung dieser Einnahmeausfälle hat das Parlament weitgehend verzichtet. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Kapitalgewinnsteuer und höhere Steuern auf Dividenden vorgeschlagen. Die Linke wollte die Ausfälle für den Bund auf 500 Millionen Franken begrenzen. Angesichts der Entscheide der bürgerlichen Mehrheit im Parlament beschloss die SP das Referendum, bevor die Debatte über die Vorlage abgeschlossen war.

Sie wehrt sich dagegen, dass Unternehmen um Milliarden entlastet werden, während Kantone, Städte und Gemeinden Sparpakete schnüren müssen. Die Gegner warnen davor, dass das Geld für elementarste Dienstleistungen wie Schule, Polizei, Kulturangebote oder Sportanlagen fehlen würde.

Begleitmassnahmen notwendig

Die Befürworter betrachten die Kosten als Investition. Sie sind überzeugt, dass die Begleitmassnahmen zur Unternehmenssteuerreform III nötig sind, weil die betroffenen Unternehmen sonst die Schweiz verlassen würden. Diese sind für rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes verantwortlich. Nichtstun wäre daher teurer, heisst es bei den Befürwortern.

Ob sie sich durchsetzen können, ist unklar. Derzeit ist ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Gegnern und Befürwortern im Gang. Gemäss einer aktuellen Tamedia-Umfrage sagen 45 Prozent Ja zur Unternehmenssteuerreform III. Ebenso viele Befragte wollen die Vorlage ablehnen.

(sda/ccr)