Der Fall sorgt im Frühjahr für Aufsehen: Ein Kadermitarbeiter von Ruag soll ohne Wissen des Bundesbetriebs mit Putins Präsidentengarde Waffengeschäfte gemacht haben. Als der Rüstungskonzern Anfang Jahr durch einen externen Whistleblower davon erfährt, leitet die Compliance-Abteilung eine interne Untersuchung ein und zieht den bekannten Strafrechtler Mark Livschitz bei. Schliesslich stellt Ruag am 22. Februar Strafanzeige gegen ein damaliges Geschäftsleitungsmitglied der Munitionsdivision Ammotec.

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Just einen Monat später fährt die Polizei am Sitz der Ammotec in Thun vor und durchsucht den Arbeitsplatz des Rüstungsmanagers. Der Mann im Pensionsalter wird per sofort freigestellt. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nämlich tags zuvor ein Strafverfahren gegen den Manager eröffnet wegen des «Verdachts der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz und der ungetreuen Geschäftsbesorgung, eventuell Amtsführung».
Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen. Und der Ruag-Russland-Fall wird ein erstes Mal vor Gericht verhandelt, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Dabei weist das Bundesstrafgericht die Strafermittler des Bundes erst mal in die Schranken.

Die Richter in Bellinzona kommen zum Schluss, dass «ein hinreichender Tatverdacht weder den dem Gericht eingereichten Akten noch den Ausführungen der Bundesanwaltschaft» zu entnehmen sei. Und dies, «obschon sich die Strafuntersuchung im Anfangsstadium befindet und an den Tatverdacht entsprechend geringe Anforderungen zu stellen» seien.

Bundestrafgericht hebt Verfügung auf

Vor der Beschwerdekammer geht es um eine Zwangsmassnahme in der laufenden Strafuntersuchung: eine Grundbuchsperre, welche die BA dem Stockwerkeigentum des Tatverdächtigen im Juni auferlegt hat. Woraufhin der Rüstungsmanager eine Beschwerde einreichte.
Was die Strafermittler des Bundes den Richtern in Bellinzona präsentiert haben, reicht diesen nun allerdings nicht aus, um die 2-Millionen-Franken-Wohnung zu beschlagnahmen. Vielmehr hebt das Bundesstrafgericht die Verfügung der BA vom Juni wieder auf.

Der tatverdächtige Ex-Ruag-Mann war über seinen Strafverteidiger nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Bei der Bundesanwaltschaft nimmt man den Entscheid zur Kenntnis und wird dagegen keine Beschwerde vor Bundesgericht einlegen. «Der erwähnte Entscheid hat keinen Einfluss auf die weitere Verfahrensführung», betont ein Sprecher.

Die Vorwürfe gegen den Ex-Ruag-Manager

Eigentumswohnung: Der tatverdächtige Ex-Ruag-Kadermann hat 2013 eine Eigentumswohnung für 2 Millionen Franken gekauft. Die Strafermittler des Bundes sehen den Kauf teilweise über Kommissionen aus umstrittenen Waffendeals finanziert.

Grundbuchsperre: Die Bundesanwaltschaft erliess deshalb im Juni eine Grundbuchsperre auf das Stockwerkeigentum des tatverdächtigen Ex-Ruag-Managers. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat diese Grundbuchsperre nun Mitte September wieder aufgehoben.

Ruag: Gemäss Aussagen von Chef Urs Breitmeier im Frühjahr hat Ruag Waren von gut 1 Million Franken nach Russland geliefert, die in Zusammenhang stehen mit dem Ammotec-Manager. Allerdings waren auch Geschäfte mit GUS-Staaten und Mexiko geplant.

Allerdings gibt der jetzige Zwangsmassnahmen-Entscheid erstmals einen vertieften Einblick in den Ruag-Russland-Fall. So wirft die BA dem Ammotec-Manager im Wesentlichen vor, in den Jahren 2010, 2012 und 2013 «unrechtmässig Kommissionszahlungen für den Verkauf von Ruag-Gütern erhalten zu haben». Dabei soll der Mann auch gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen haben, weil er möglicherweise ohne Bewilligung mit Rüstungsgütern gehandelt hat.

42 Prozent Marge auf den Rüstungsgütern

Der Ruag-Abteilungsleiter war nämlich ab Sommer 2010 Teil eines «Collaboration Agreement», zu dem ein Zuger Waffenhändler, ein Julius-Bär-Banker und dessen Moskauer Firma gehörten. «Dieses habe die Parteien zu Kommissionen auf den Verkauf von bestimmten Defence-Produktekategorien nach Russland, den GUS-Staaten und Mexiko berechtigt», heisst es im Beschluss aus Bellinzona. Wobei 10 Prozent der 42-Prozent-Marge auf den Defence-Gütern als Kommission an den Ruag-Mann geflossen sein sollen. Die Bundesanwaltschaft hält im Beschluss dazu fest, dass auch Produkte von Ruag von der russischen staatlichen Einkaufsunternehmung Tenex weiter an Spezialeinheiten der russischen Armee, beispielsweise die FSO zum Schutz des russischen Präsidenten und der russischen Regierung, verkauft worden seien.

Zwar bestreitet der Ruag-Manager gemäss Beschluss den Inhalt des «Collaboration Agreement» für die Lieferung von militärischen, zivilen und Dual-Use-Gütern nicht. Aber die an ihn bezahlten Kommissionen hätten Produkte betroffen, welche weder von Ruag hergestellt worden seien, noch deren Geschäftsbetrieb konkurrenziert hätten. «Für die wenigen in den Aufstellungen enthaltenen Lieferungen von Ruag seien ihm keine Kommissionen ausbezahlt worden», heisst es im Dokument des Bundesstrafgerichts. Damit wäre zumindest der Vorwurf, verdeckte Kickbacks auf Ruag- beziehungsweise Konkurrenzprodukten erhalten zu haben, vom Tisch.

Zweifel an der Version des Ex-Ruag-Managers

Indes gibt es Zweifel an der Version des Rüstungsmanagers. Die «Handelszeitung» hat die Liste mit den Rüstungsgüterherstellern aus dem «Collaboration Agreement». Darunter befindet sich beispielsweise Saltech – eine Solothurner Munitionsfabrikantin – die in direkter Konkurrenz mit den Projektilen des Bundesbetriebs steht. Auch die erfolgte Millionenlieferung von Sig-Sauer-Handfeuerwaffen und Scharfschützengewehren an Putins Präsidentengarde wirft Fragen auf. So braucht es für solche Deals normalerweise ein Waffenhandelspatent, das der Ruag-Sales-Mann aber offenbar nicht besitzt.

Allerdings ist dessen Rolle und Aufgabe in den Defence-Deals bereits im Vertragswerk äusserst schwammig definiert. Aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses habe er weder «die Zeit noch juristisch oder moralisch das Recht», solche Rüstungsgüter zu verkaufen, «aber er hat einen Anspruch auf eine Kommission», heisst es dazu im «Agreement».

Diese Unschärfe bleibt offenbar auch nach einem halben Jahr Ermittlungsarbeit bestehen: Die BA führe nicht aus, heisst es im Bundesstrafgerichtsbeschluss, «welche Rolle der Mann bei der Erbringung der im ‹Agreement› vereinbarten Leistungen innegehabt haben soll».
Vieles bleibt also weiterhin unklar. Auch wie hoch die mutmassliche Deliktshöhe aus den Defence-Deals war. Fest steht, dass sich der Ruag-Manager 2013 eine Eigentumswohnung am Zürichsee für rund 2 Millionen Franken kaufte. Eine Summe, die auf Basis seines Angestelltensalärs bei Ruag als eher hoch erscheint.

Die BA geht jedenfalls davon aus, dass der Rüstungsmanager sich die Wohnung mit Seesicht «zumindest teilweise mit den erhaltenen Kommissionen finanziert» habe. Die Richter in Bellinzona sind der Argumentation nicht gefolgt: Es lasse sich vorliegend nicht beurteilen, ob die ausbezahlten Kommissionen «aus unrechtmässigen Rechtsgeschäften» erfolgten. Affaire à suivre.