Die Schweizer Uhrenindustrie legt im Hinblick auf die neue Swissness-Gesetzesvorgaben die Kriterien für das Gütesiegel «Swiss Made» fest. Damit eine Uhr als «Swiss Made» gilt, müssen neu 60 Prozent der Produktionskosten der Uhr und des Uhrwerks in der Schweiz anfallen. Auch die technische Entwicklung der Uhr und des Uhrwerks muss hierzulande erfolgen.
Diese beiden neuen Vorgaben beschloss der Vorstand des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) an seiner Sitzung vom Mittwoch, wie der FH am Donnerstag mitteilte.
Die neuen Kriterien ergänzen die bisherigen Kriterien für das Prädikat «Swiss Made»: Hauptvorgaben waren bislang, dass die Uhren mit einem Schweizer Uhrwerk ausgestattet sowie in der Schweiz zusammengesetzt und kontrolliert werden. Die neuen Vorgaben werden in der Revision der für die Uhrenindustrie massgeblichen Verordnung umgesetzt.
«Logisch und notwendig»
Die Einführung dieser 60-Prozent-Vorgabe ist für den FH «logisch und notwendig». Der Verband hatte für mechanische Uhren bei den Produktionskosten sogar einen Schweizer Mindestanteil von 80 Prozent gefordert. Die Bundesverwaltung hielt diese Forderung aber für unvereinbar mit den internationalen Verträgen der Schweiz.
Die Swissness-Vorlage wurde im Juni 2013 vom Parlament angenommen. Ziel der «Swissness»-Gesetzgebung ist der Schutz der für die Vermarktung wertvollen Herkunftsbezeichnung «Schweiz». Wer für Vermarktung oder Werbung ein Produkt oder eine Dienstleistung mit «Schweiz» anschreiben oder mit einem Schweizerkreuz versehen will, muss sich neu an bestimmte Herkunftskriterien halten.
Die neue Gesetzgebung soll Anfang 2017 in Kraft treten.
(sda/ise/ama)