Der Ärger begann mit einer Lieferung aus China. Im März 2013 stellten die amerikanischen Zollbehörden eine Fracht von über 2000 Sackmessern in roter Farbe mit weissem Kreuz sicher. Es handelte sich um billige Kopien des ikonischen Schweizer Armeemessers von Victorinox. Bestimmt war die Fracht für einen texanischen Grosshändler. Der Schweizer Messerhersteller leitete daraufhin einen Prozess gegen den Importeur der Billigware ein.

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Es war der Auftakt eines jahrelangen Duells in amerikanischen Gerichtssälen. Denn die Auseinandersetzung entwickelte sich für Konzernchef Carl Elsener zum grössten Rechtsstreit in den USA – einem der wichtigsten Auslandmärkte der Ibacher Messerschmiede. Mehr als 10 Millionen Sackmesser haben die Innerschweizer in den USA bereits verkauft. Der Umsatz dadurch beläuft sich in der Summe auf mehr als 1 Milliarde Franken, wie Victorinox in den Gerichtsunterlagen offenbart.

Erste Klage von Victorinox 2013

Das Schweizer Traditionsunternehmen und die Amerikaner streiten sich seit über vier Jahren. Die erste Klage reichte Victorinox Ende Juni 2013 vor einem New Yorker Gericht ein. Auf 53 Seiten beschreiben die Innerschweizer detailliert ihre Position im US-amerikanischen Markt. Stolz schreiben die Victorinox-Anwälte, dass selbst US-Präsidenten das Messer als Geschenk verteilen. Und dass die Nasa ihren Astronauten ein Victorinox-Taschenmesser für die persönliche Ausrüstung empfiehlt. Die billigen Fälschungen aus China, die unter anderem auf Amazon und Ebay angeboten wurden, würden den guten Ruf der Messerschmiede gefährden. Victorinox forderte Schadenersatz in ungenannter Höhe.

Links: echtes Victorinox Messer, Rechts: Fälschung (Quelle: Klageschrift)

Es dauerte mehr als zwei Jahre, bis die US-Richter einen ersten Entscheid fällten. Im Oktober 2015 bekam Victorinox recht, das Unternehmen habe Anspruch auf eine Wiedergutmachung in Höhe von knapp 10 Millionen Dollar. Die Anwaltskosten beliefen sich auf knapp 2 Millionen Dollar. Doch die texanische Firma rekurrierte gegen den Entscheid und die Höhe des Schadenersatzes. Zwei Appellationsgerichte haben den Fall nochmals en détail ausgeleuchtet. Das finale Verdikt kam Ende November 2017. Victorinox behielt recht, aber die Schadenersatzforderung reduzierte sich auf rund 3 Millionen Dollar. Allein, die Texaner weigerten sich zu zahlen. Auch nach fünf Jahren Prozessmarathon.

30 Millionen Dollar unterschlagen?

Die Schweizer sitzen auf Kosten in Millionenhöhe. Sie lassen den Streit deshalb eskalieren: Mitte Dezember 2017 reicht Victorinox am Bezirksgericht von Dallas eine weitere Klage ein. Darin fordert der Sackmesserhersteller die Sicherstellung von rund 30 Millionen Dollar, verteilt auf mindestens zwölf verschiedene Unternehmen und Privatpersonen. Denn Victorinox verdächtigt die Gegenpartei, nicht oder nur möglichst wenig von den 3 Millionen Dollar zahlen zu wollen. Der Importeur habe deshalb versucht, so viel Geld wie möglich an Drittgesellschaften zu transferieren.

Victorinox listet in der Klage 370 Zahlungen auf. Von einstelligen Kleinstbeträgen bis hin zu Millionenzahlungen: B&F System – so heisst der texanische Importeur, der sich nicht zur Sache äussern wollte – habe über den Zeitraum von vier Jahren rund 30 Millionen Dollar auf mindestens zwölf Drittgesellschaften und an Privatpersonen verteilt. Das Unternehmen würde so willentlich Vermögensteile unterschlagen, die für die Berechnung des Schadenersatzes relevant seien, argumentieren die Schweizer.

In New York ein weiteres Verfahren

Ein bald fünfjähriger Rechtsstreit und noch immer kein Licht am Ende des Tunnels? Victorinox’ Geduld wird auf die Probe gestellt: «Es gilt hier auch Druck auf die Gegenpartei zu setzen, die von Anfang an nicht bereit war, zu kooperieren, und den Prozess immer nur unnötig in die Länge zieht», sagt Bettina Linder, Rechtsberaterin bei Victorinox.

Parallel zur Klage in Texas läuft in New York ein weiteres Gerichtsverfahren. Dort geht es um die Frage des Markenrechts. B&F System beanstandet, dass neben der zu hohen Schadenersatzforderung der Wortlaut hinsichtlich der verfügten Unterlassung der Verwendung von der im US-Markenregister eingetragenen Farbmarke Rot im Zusammenhang mit dem Schweizer Taschenmesser zu weit gefasst sei.

Der Richter hat noch Ende 2017 über den revidierten Wortlaut entschieden, mit welchem Victorinox sehr zufrieden sei. Die Gegenpartei habe sich bereit erklärt, Victorinox in den nächsten Tagen einen ersten Vorschlag zu einer aussergerichtlichen Einigung für den gesamten Fall zuzustellen, sagt Bettina Linder.

Auf die Imitate stiessen die US-Behörden 2013 zufällig. Bisher hat Victorinox sehr wenige Fälschungsfälle in den USA angetroffen. Ein grosses Problem stellt aber China dar. Dort hat die Firma ein spezielles Anti-Piraterie-Programm implementiert.