Es ist die Strafaufgabe für alle, die ihr Vermögen über verschiedene Banken verteilen, mit Aktien handeln und ihr Vermögen selbst verwalten: der jährliche Vermögensausweis in der Steuererklärung. Konten, Fonds oder Aktien auflisten, Depotauszüge einscannen oder gar einzelne Käufe oder Verkäufe dokumentieren. Je nach Unterlagen der Bank und Wünschen der Steuerbehörde wird das Deklarieren zur Tortur. Manch einer oder eine gibt auf und schickt die Papiere gleich einem Steuerberater.
Doch es gibt Abhilfe. Mittlerweile haben fast alle grossen Banken den sogenannten E-Steuerauszug im Angebot. Als letzte grosse Bank hat ihn nun auch die Postfinance eingeführt. Er listet nicht bloss Konten, Aktien und Fonds auf, sondern macht diese Auflistung maschinenlesbar. Dank einer Sammlung von Pixelcodes auf den hintersten Seiten kann er automatisch in die Steuererklärung importiert werden. Weiteres Ausfüllen? Überflüssig. Seit 2023 können alle Kantone solche Auszüge verarbeiten. Als Letzter kam Appenzell Innerrhoden dazu.