Eigentlich hätten sich die korrupten Fifa-Funktionäre in der Schweiz sicher fühlen können: Ohne das Zutun der USA hätte ihnen die Strafjustiz wohl keinerlei Probleme bereitet. Denn internationale Sportverbände wie der Weltfussballverband Fifa geniessen hierzulande nach wie vor einen Sonderstatus, allen Skandalen zum Trotz. Sie sind nicht nur weitgehend von der Steuerpflicht befreit, auch bei Bestechung gibt es für sie eine Extrawurst.
Dafür sorgte der Bundesrat bereits 2004, damals unter der Federführung von Christoph Blocher als Vorsteher des Justizdepartements. Zu jener Zeit wurden die heutigen Strafbestimmungen zur sogenannten Privatbestechung in der Schweiz eingeführt. Seit 2006 ist nicht nur die Bestechung von Beamten strafbar, sondern auch von Akteuren der Privatwirtschaft. Allerdings können Strafverfolger in diesen Fällen erst aus den Startlöchern kommen, wenn sich private Geschädigte melden.
Ausserdem sah der Bundesrat davon ab, dass die neuen Bestimmungen auch für Sportverbände wie die Fifa oder das IOC gelten: Die Sportverbände würden nämlich nicht unter diesen Straftatbestand fallen, wenn Mitglieder eines solchen Verbandes von einem kandidierenden Staat finanzielle Vorteile für die Erteilung des Zuschlags entgegennehmen würden - also etwa Geld für die Stimmabgabe für einen bestimmten WM-Austragungsort.
Weibeln gegen «Lex Fifa»
Bundesrätin Simonetta Sommarugas Justizdepartement wollte diese Zustände im Jahr 2013 ändern. Sie plante, mit der Revision des Korruptionsstrafrechts auch die Bestechung von Privatpersonen künftig zum Offizialdelikt erklären lassen. Das würde auch Sportverbände treffen. Damit müssten Bestechungsvorfälle auch bei der Fifa von Amts wegen verfolgt werden. Bis vor kurzem sah es aus, dass es anders kommt – auch auf Betreiben der Fifa.
Denn es war der Weltfussballverband, der sich mit Händen und Füssen gegen eine Verschärfung der Bestechungsbestimmungen stemmte – bisher mit Erfolg. Die Truppe um Fifa-Generalsekretär Jérôme Falcke weibelte eifrig bei Parlamentariern für ein Nein zu Punkten der Revision und fand vor allem bei Bürgerlichen und der Wirtschaft viel Zustimmung. Denn auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband waren dagegen, dass Privatbestechung zum Offizialdelikt würde.
Ständeratskommission mauert
Die Mitglieder der vorberatenden Rechtskommission des Ständerats entschieden noch diesen April, dass Bestechung Privater nur in gravierenden Fällen von Amtes wegen zu verfolgen sei - eine weitere Klausel, die der Auslegung bedarf. Wenn keine öffentlichen Interessen tangiert werden, sollen die Täter weiterhin nur auf Antrag verfolgt werden können.
Für Experten wie Eric Martin von Transparency International Schweiz ist es jedoch bitter nötig, dass Privatkorruption zum Offizialdelikt wird. Mit dem neusten Skandal könnte der Wind auch in Bern drehen. Der politische Druck wird weiter steigen.