Die Ticketverkäufer Ticketcorner und Starticket dürfen sich nicht zusammenschliessen. Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet die Fusion. Diese hätte den wirksamen Wettbewerb im Fremdvertrieb von Tickets beseitigt, lautet die Begründung. Das neue Unternehmen hätte eine marktbeherrschende Stellung erhalten, schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung vom Dienstag.
Die beiden Unternehmen bieten Veranstaltern von Konzerten, Shows und weiteren Anlässen den Ticketvertrieb sowie die Vermarktung an. Auf diesem Markt bestünden deutliche Anhaltspunkte, dass Ticketcorner bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, schreibt die Weko. Das geplante Zusammenschlussvorhaben hätte es den beiden Unternehmen erlaubt, den Schweizer Markt für Fremdvertrieb von Tickets zu kontrollieren.
Ringier und Tamedia involviert
Zusätzlich fürchtete die Weko, dass die Besitzer der Unternehmen die Marktstellung verstärkt hätten. Ticketcorner gehört heute der Ringier-Gruppe und der CTS-Eventim-Gruppe. Starticket gehört dem Medienkonzern Tamedia. Die Medienhäuser hatten sich Ende Oktober in einem Fusionsvertrag geeinigt.
Keine Probleme ortete die Weko auf dem Markt für Eigenvertrieb, wo Ticketcorner und Starticket Veranstaltern Softwarelösungen zur Verfügung stellen, mit denen diese die Tickets selbst vertreiben können.
Weiterzug möglich
Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Tamedia und Ticktcorner bedauern den Entscheid. Dieser schwäche die Schweizer Ticketinganbieter im internationalen Wettbewerb. Die Unternehmen erwägen einen Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht.
(sda/ise/mbü)