Die Swatch-Tochter ETA kann anderen Uhrenherstellern keine mechanischen Uhrwerke aus ihrer Produktion mehr liefern. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Uhrenkonzern faktisch mit einem Verkaufsverbot belegt.

Aus der der Nachrichtenagentur AWP vorliegenden Weko-Verfügung vom 16. Dezember 2019 geht hervor: «Die Lieferungen mechanischer Uhrwerke von ETA SA Manufacture Hotioqere Suisse an ihre bisherigen Kunden [....] werden ab dem 1. Januar 2020 vorläufig ausgesetzt.» Die Verfügung gilt bis maximal Ende 2020. Die Weko ist aber zuversichtlich, dass noch bis Sommer ein endgültiger Entscheid gefällt werden kann.

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Begründet wird der Entscheid folgendermassen: Würde die Weko bis zum Endentscheid zuwarten, könnte dem Wettbewerb «ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil» drohen. Zudem sei es der ETA aus zeitlichen Gründen faktisch ohnehin nicht möglich, Drittkunden ab Januar 2020 zu beliefern.

Worum geht es? Die Swatch-Tochter ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) hatte bei mechanischen Uhrwerken zumindest in früheren Jahren eine marktbeherrschende Stellung. Deshalb ist sie dazu verpflichtet, nebst den Marken der Swatch-Gruppe auch andere Uhrenhersteller mit Werken zu beliefern.

Die Wettbewerbshüter der Weko versuchen seit Jahren, die dominante Stellung der ETA einzugrenzen. Im Jahr 2013 unterzeichneten die Kommission und Swatch eine Liefervereinbarung, in der die kontrollierte Reduktion der Liefermengen geregelt wurde. Die Konkurrenz sollte die Chance haben, sich am Markt zu entfalten.

Zu diesem Schritt hatte die Swatch selber die Weko angeregt: Denn Swatch-Chef Nick Hayek ist ebenfalls daran interessiert, dass es am Markt für mechanische Uhrwerke Platz für Konkurrenten gibt. Swatch will sich nämlich des Lieferzwangs entledigen – und frei entscheiden, wem man wie viele ETA-Uhrwerke liefert.

Nicolas Hayek: «Unverständlich und inakzeptabel»

Nun aber spricht Swatch von einem «Verkaufsverbot». Weko-Direktor Patrik Ducrey das aber nicht gelten: An kleine und mittlere Unternehmen dürfe die ETA nach wie vor mechanische Uhrwerke liefern, sagte Ducrey im Gespräch mit AWP. Vielmehr habe man in dem Urteil die bestehende einvernehmliche Regelung mit Swatch um ein Jahr verlängert.

Swatch-Chef Hayek nimmt deutliche Worte in den Mund: Der Entscheid der Weko sei «unverständlich und inakzeptabel». Die Komission mische sich in die Wirtschaftspolitik ein, womit sie ihre Befugnisse überschreite.

«Die Weko hat geschlafen», sagte Hayek im Gespräch mit AWP. Swatch habe die Weko seit Mitte 2018 nicht weniger als sechsmal auf die drängende Zeit hingewiesen. Eine vorsorgliche Massnahme nur zwölf Tage vor dem Jahresende mitzuteilen sei aus industrieller Sicht «absurd».

Swatch behält sich Schadensersatz-Forderungen vor

Faktisch laufe es darauf hinaus, dass Swatch bis 2021 keine Uhrwerke ausliefern kann, sagte Hayek. Und zwar weder an Drittkunden, noch an KMUs. Denn die Vorlaufzeit für einen Auftrag liege bei neun bis zwölf Monaten und ETA habe 2019 angesichts der ungewissen Situation keine Bestellungen entgegengenommen. «Das ist eine Notlösung der Weko – ein Alibi», beklagte sich Hayek.

Angesichts der negativen finanziellen Auswirkungen, die diese Entscheidungen mit sich bringen werde, behält sich Swatch vor, entstandene Schäden geltend zu machen. Man fordere zudem, dass die einvernehmliche Regelung von 2013 wie vorgesehen Ende 2019 auslaufe.

(sda/gku)

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