Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche», muss wieder vor Gericht. Er wurde wegen übler Nachrede angeklagt. Privatklägerin ist die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin.

Wie mehrere Medien unter Berufung auf die Anklageschrift berichteten, geht es um einen «Weltwoche»-Artikel, der am 24. September 2015 unter dem Titel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» erschienen ist.

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Sex-Affäre

Darin arbeitet Gut die Zuger Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf. Bei der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014 soll es zwischen den beiden zu einem sexuellen Kontakt gekommen sein, bei dem auch K-o-Tropfen eine Rolle gespielt haben sollen.

Der Artikel stelle Spiess-Hegglin in ein derart schlechtes Licht, «dass sie im Ansehen der Mitmenschen empfindlich herabgesetzt wird», heisst es in der Anklageschrift. Gleichzeitig sei es Philipp Gut nicht gelungen, zu beweisen, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen der Wahrheit entsprechen oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie für wahr zu halten.

Der Staatsanwalt fordert deshalb für Gut eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Franken sowie eine Busse von 3000 Franken. Das Bezirksgericht Zürich wird sich am 15. Mai mit der Angelegenheit befassen. Für Gut gilt die Unschuldsvermutung.

Nicht erster Affären-Artikel

Die rechte Hand von Roger Köppel sass erst letztes Jahr auf der Anklagebank: Das Zürcher Bezirksgericht hatte ihn erstinstanzlich verurteilt. Er habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 130 Franken und eine Busse von 5000 Franken aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Richter sprach von einer «massiven Verunglimpfung» und von gravierenden Vorwürfen, die Gut erhoben habe. Gut schrieb in mehreren Artikeln über die angebliche Beziehung zwischen Geschichtsprofessor Philipp Sarasin und Svenja Goltermann.

(sda/chb)