Der Nationalrat will aggressive Werbung für Kleinkredite verbieten. Hat es Ihre Branche mit Bildern von tollen Autos und Ferien an Palmenstränden auf Plakatwänden übertrieben?
Robert Simmen*: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Konsumkreditwerbung in der Öffentlichkeit teilweise auf Ablehnung stösst. Unser Verband entschloss sich daher, mit einer privatrechtlichen Konvention die Konsumkreditwerbung zu regulieren und aggressive Werbung zu verhindern.  In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Leasingverband haben wir bereits im Herbst 2012 den Entwurf erarbeitet und der Subkommission Jugendverschuldung der Wirtschaftskommission des Nationalrats eingereicht. Dabei sind Änderungsvorschläge der Subkommission Jugendverschuldung vollumfänglich übernommen worden.

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Stellen Sie sich nun auf Umsatzrückgänge ein?
Werbung über die verschiedenen Konsumkreditprodukte liegt im Interesse der Konsumenten, die so die einzelnen Angebote vergleichen können. Sie findet daher selbstverständlich weiterhin statt. Wir gehen davon aus, dass sich an den bisherigen Trends bezüglich Konsumkreditvergabe – sie ist in den letzten Jahren leicht rückläufig – nichts ändert.

Die Kleinkredit-Häuser waren selber offen für gewisse neue Regelungen. Stellten Sie denn fest, dass der Schutz vor allem von Jugendlichen nicht gut genug war?
Die durch den VSKF erhobenen Statistiken zeigen, dass die jungen Erwachsenen
im Vergleich zu den anderen Altersgruppen deutlich weniger Konsumkredite aufnehmen. Lediglich 6,5 Prozent aller in der Zentralstelle für Kreditinformationen) registrierten Konsumkreditverträge gehören zur Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen - mit ständig abnehmender Tendenz. Dasselbe Bild zeigt auch die durch das Bundesamt für Justiz 2007 in Auftrag gegebene statistische Erhebung Professorin Elisa Streuli von der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Verschuldenssituation junger Erwachsener: Diese sind nur äusserst selten bei Kreditinstituten verschuldet (unter 4 Prozent. Soweit Schulden existieren, bestehen diese meist nur gegenüber Eltern und anderen Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Oder anders gefragt: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Verschuldung und Kleinkrediten wie einige behaupten?
Wenn Überschuldungssituationen eintreten, so entstehen diese in aller Regel aufgrund einer Veränderung der familiären Situation (zum Beispiel Ehescheidung,
Tod des Lebenspartners) oder der Einkommenssituation (Stellenverlust, etc.). Solche Situationen, die drastische Änderung der Budgetsituation bewirken,
kann auch die beste Kreditfähigkeitsprüfung, die immer eine aktuelle
Momentaufnahme darstellt, nicht verhindern. Das gilt nicht nur für den Konsumkreditbereich, sondern auch für andere Kreditbereiche. Das seit 1. Januar 2003 in Kraft stehende Konsumkreditgesetz - eines des strengsten Konsumkreditgesetze Europas - schreibt eine ausserordentlich strenge Kreditfähigkeitsprüfung vor: Konsumkredite erhalten nur Personen, die sich solche auch leisten können.

Können Sie denn mit dem Vorschlag, der im Nationalrat liegt, leben?
Wir begrüssen es sehr, dass der KKG-Revisionsentwurf der Konsumkreditbranche
die Möglichkeit einräumt, mittels einer privatrechtlichen Konvention die Kriterien der aggressiven Werbung zu definieren und letztere zu verhindern.

Im Vorschlag stehen Bussen von bis zu 100'000 Franken. Ist das gerechtfertigt?
Wir begrüssen es auch sehr, dass der Gesetzesentwurf eine Strafnorm vorsieht:
So können die Werbeeinschränkungen, die wir mit unserer Selbstregulierungskonvention erreichen wollen, auch gegenüber Firmen, die die Konvention nicht unterzeichnen, durchgesetzt werden. Nota bene: Sämtliche grossen Konsumkreditanbieter in der Schweiz werden
der Konvention beitreten.

Das Parlament setzt aber auf Selbstregulierung. Die Branche darf selbst festlegen was verboten ist und was nicht. Am Ende bleibt die Regelung doch wieder ein Papiertiger…
Wie Sie unserem Konventionsentwurf entnehmen können, bleibt entgegen
Ihrer Unterstellung die Regelung kein Papiertiger.

* Robert Simmen ist Präsident des Verbandes Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute VSKF und seit rund 20 Jahren Partner der Anwaltskanzlei Prof. Giger & Dr. Simmen in Zürich. Der VSKF vereinigt als Branchenorganisation namhafte Banken und Finanzierungsinstitute, die im Konsumkredit- und Leasinggeschäft tätig sind. Er wurde im Jahre 1945 gegründet.