Nach der EU-Kommission hat auch die Eidg. Wettbewerbskommission Weko den Erwerb der Kontrollmehrheit am Schweizer Bauchemie- und Klebestoffhersteller Sika durch die Saint-Gobain-Gruppe gutgeheissen. Eine entsprechende Medienmitteilung des französischen Baukonzerns bestätigte ein Weko-Sprecher. Aus rein kartellrechtlicher Sicht bestünden keine Bedenken im Hinblick auf eine marktbeherrschende Stellung, sagte er.
Gemäss Saint-Gobain hatten zuvor schon die Wettbewerbsbehörden der USA und von China dem Erwerb zugestimmt. Damit hätten sich alle relevanten Wettbewerbskommissionen «bedingungslos» hinter die Übernahme gestellt, sagte Andreas Bantel, Kommunikationsbeauftragter von Saint-Gobain, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Diese Genehmigungen ohne Bedingung seien «eine Bestätigung für die industrielle Logik des Zusammenschlusses zwischen den beiden Gruppen», teilte Saint-Gobain weiter mit. Die Sika war am Abend für eine Stellungsnahme nicht zu erreichen.
Bitterer Streit um Aktienkauf
Im Dezember 2014 hatte die Schenker-Winkler-Holding (SWH), die von Mitgliedern der Sika-Erbenfamilie Burkard beherrscht wird, beschlossen, ihren Aktienanteil und damit die Stimmenmehrheit für 2,75 Milliarden Franken an Saint-Gobain zu verkaufen. Damit würde Saint-Gobain 16,1 Prozent des Aktienkapitals kaufen und gleichzeitig auch 52,4 Prozent der Stimmrechte von Sika erhalten.
Dagegen wehren sich Minderheitsaktionäre, das Management und der Verwaltungsrat der Gruppe vehement. Sie sprechen von einer feindlichen und strategisch unsinnigen Transaktion.
Erbitterter Streit auf juristischem Weg
Seither tobt ein erbitterter Streit um die Übernahme der Kontrolle von Sika, der inzwischen auf juristischem Weg ausgefochten wird. So hatte am 1. September das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Saint-Gobain für den Erwerb der von der SWH gehaltenen Sika-Aktien den Publikumsaktionären kein Angebot unterbreiten muss.
Damit bestätigte sie eine Verfügung der Übernahmekommission der Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese hatte am 1. April 2015 festgestellt, dass die Opting-Out-Klausel auf die zwischen der Familie Burkard und der SWH einerseits und der Saint-Gobain andererseits beabsichtigte Aktientransaktion Anwendung findet.
Ein öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Sika sei deshalb nicht nötig. Dagegen hatten die Bill & Melinda Gates Stiftung und Cascade Investment, die beide Anteile an Sika halten, Beschwerde eingereicht.
Offene juristische Verfahren
Weitere juristische Verfahren sind noch im Gange. Dabei geht es unter anderem um die Frage der Beschränkung der Stimmrechte. Mit Berufung auf die Statuten hatte der Verwaltungsrat das Stimmrecht der Sika-Erben auf 5 Prozent beschränkt.
Dadurch konnte an der Generalversammlung Ende Juli die Abwahl der unabhängigen Verwaltungsrats-Mitglieder Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter verhindert werden.
Rechtsexperten hatten im vergangenen April damit gerechnet, dass es bis 2017 dauern könnte, bis klar ist, ob der französische Konzern das Aktienpaket der Erbenfamilie Burkard übernehmen kann. Der Vertrag zwischen der Familie und Saint-Gobain läuft bis Juni 2016.
(sda/ccr)