Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat mit einem Brief vom 10. März 2014 allen Grenzgängern das Konto gekündigt. Auch langjährige Geschäftsbeziehungen wurden sistiert. «Weiter müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir per Datum dieses Schreibens von Ihnen keine neuen Vermögenswerte jeglicher Art entgegennehmen werden», schreibt die ZKB an einen Kunden, der 12 Jahre lang seinen Lohn auf die Zürcher Kantonalbank auszahlen liess.

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Viel Zeit ein neues Lohnkonto zu eröffnen, bleibt da nicht. Die Zürcher Bank will sich im Zuge der Neupositionierung von Kunden aus dem Ausland trennen, die «ihr Domizil nicht in den von der Bank definierten Zielmärkten haben» und «nicht steuerkonform sind», wie die ZKB vergangene Woche auf Anfrage ausführte. Viele Grenzgänger waren schockiert, die Politik reagierte verärgert – und im Kantonsrat dürfte die Kündigungswelle noch ein Nachspiel haben.

Rüder Rauswurf

Die Auflösung der Grenzgänger-Konti liesst sich wie der Rauswurf eines zuvor schon abgemahnten ungeliebten Mieters. Unter dem Titel «Auflösung der Bankbeziehungen zur Zürcher Kantonalbank» werden den Kunden schnörkellos direkt die Konditionen zur Auflösung der Bankverbindung diktiert.

«Im Besonderen halten wir uns vor, Ihre Positionen, insbesondere Wertschriften zu verkaufen bzw. aufzuheben und den Erlös sowie Saldi auf eines Ihrer bestehenden Konti zu transferieren.» Freundlich tönt das nicht. Und: Diese Schreiben haben auch Angestellte des Kantons Zürich erreicht.

278'000 Grenzgänger in der Schweiz

Ende 2013 zählte die Schweiz über 278'000 Grenzgänger. Über 146'000 davon pendeln jeden Tag von Frankreich über die Grenze zum Arbeiten in die Schweiz. 57'000 davon stammen aus Deutschland, haben irgendwo zwischen Lörrach und Lindau ihren Wohnsitz – und arbeiten in der Schweiz.

Der Wirtschaftsraum Zürich ist mit seinen grossen Spitälern, dem Flughafen und der Industrie auf Grenzgänger angewiesen. Ja sogar die ZKB notabene beschäftigt Grenzgänger – diese dürfen übrigens trotz anders lautenden «geschäftspolitischen Überlegungen» ihre Konti behalten.

Alle Grenzgänger benötigen ein Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut, um sich darauf den Lohn auszahlen zu lassen. Doch bei den Kosten klaffen grosse Unterschiede.

Positiv für die Schaffhauser Kantonalbank

Unter Grenzgängern beliebt ist deshalb die Postfinance: Sie verlangt maximal einen Fünflieber extra auf Konti von Grenzgängern. Bei den Kantonalbanken entlang der Grenze bestehen grundsätzlich keine Gebührenunterscheide zwischen Grenzgängern und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz.

Die Raiffeisen-Gruppe empfiehlt den Mitgliedsbanken, Gebühren von bis zu 240 Franken pro Jahr auf Grenzgängerkonti zu erheben. Die einzelnen Filialen sind in der Gestaltung jedoch frei und können ganz auf die Gebühr verzichten. Die Credit Suisse verlangt bei Kontoinhabern, die nicht in der Schweiz wohnen und weniger als eine Million Franken an Vermögenswerten deponiert haben, 40 Franken Gebühr pro Monat.

Das Rauswurfschreiben der ZKB hat sich für die Schaffhauser Kantonalbank positiv ausgewirkt. Viele Gekündigte sind über den Rhein ausgewichen und dort mit offenen Armen empfangen worden. Die Schaffhauser Kantonalbank schrieb dazu bereits vergangenen Freitag: «Grenzgänger sind für uns seit langem eine geschätzte Kundschaft.»