333 Millionen Franken hätte die Swisscom wegen Kartellverstössen bezahlen müssen – die höchste je in der Schweiz gegen ein Unternehmen verhängte Busse. Doch das Bundesgericht hob sie auf, weil ihr die gesetzliche Grundlage fehle.
Dies ist auch im europäischen Vergleich bemerkenswert. In den letzten zehn Jahren wurde keine von einer Kartellbehörde ausgesprochene Busse stärker herabgesetzt oder gar auf null gesetzt.
Der juristische Coup gelangMarcel Dietrich, Spezialist für Kartellrecht bei der Zürcher Wirtschaftskanzlei Homburger, der den Fall seit 2005 betreut.
Das Honorar für den Erfolg ist vergleichsweise bescheiden. Die Kanzlei will mit Verweis auf das Anwaltsgeheimnis keine Auskunft geben. Experten schätzen das Honorar für Dietrich und sein Team insgesamt auf drei bis vier Millionen Franken. Publiziert ist einzig der Aufwand für das Verfassen der 346-seitigen Beschwerdeschrift an das Bundesverwaltungsgericht: 2300 Stunden à 400 Franken Gerichtstarif, also 920 000 Franken.
Im Ausland sind in ähnlichen Fällen Erfolgsbeteiligungen üblich. In Kartellfällen betragen die Ansätze bis zu drei Prozent. Im Fall der Swisscom wären dies also fast zehn Millionen Franken.