Für Hanspeter Hirt dürfte die Arbeit demnächst einfacher werden. Der Bezirksanwalt in Zürich untersucht den Fall Swissair (siehe Tabelle), und dieser Tage erscheint der Untersuchungsbericht von Ernst + Young zum Swissair-Debakel. Nicht dass Hirt den Wälzer als Anklageschrift übernimmt, aber als «Roten Faden» will er das Schriftwerk einsetzen, wie er sagt. Rund 33 Mannjahre Arbeit stecken in den Untersuchungen, und diese kann er sich teilweise sparen.

Angesichts des knappen Personalbestandes ein Vorteil. Bis jetzt arbeiten 14 Bezirksanwälte und 5 juristische Sekretäre unter der Leitung von Christian Weber in Zürich. Geht es nach dem Chef, soll die Abteilung erweitert werden. Er hat zusätzlich 4 juristische Sekretäre beantragt.

Nicht alle Fälle sind so aufwendig wie derjenige der SAir Group. Weber rechnet mit einem durchschnittlichen Aufwand zwischen 1,5 und 3 Mannjahren. Mit Ausnahme des SAir-Teams sind die Bezirksanwälte durchschnittlich mit zehn Fällen belastet. Der Pendenzendruck hat zugenommen, bearbeiteten doch die Bezirksanwälte vor fünf Jahren im Schnitt sieben Fälle parallel. Und die Angelegenheiten sind komplexer geworden. Selbst die «kleineren» Fälle füllen dutzende bis zu hundert Bundesordner. Statistisch stehen Anlagebetrugsgeschäfte zuoberst auf der Rangliste, weiss Weber.

*Im öffentlichen Blickfeld*

Bis anhin arbeitete die Bezirksanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst mit den Fällen wie SAir Group, Rentenanstalt oder Ebner richtet sich das Augenmerk auf Webers Leute. Dadurch werden die Rufe nach Erfolgen lauter. Weber führt keine Erfolgsbilanz, weiss aber, dass letztes Jahr 22 Anklagen erhoben, 75 Einstellungen und etwa 12 Strafbefehle erlassen wurden. Die Bezirksanwälte gehen nicht unbedingt mit dem Ziel einer Anklage an den Fall. «Unsere Aufgabe ist es, herauszufinden, ob das angezeigte Verhalten strafrechtlich relevant ist oder nicht.»

Trotzdem stösst die hohe Arbeitsbelastung dem Aktionärsvertreter Hans-Jacob Heitz sauer auf: «Die Leute von der Bezirksanwaltschaft sind kapazitätsmässig am Anschlag.» Er befürchtet, dass viele Fälle im Sand verlaufen. Weber wehrt sich: «Ich bin seit 1986 mit der Untersuchung von Wirtschaftsstraffällen betraut, und bis heute ist nie ein von uns geführter Fall verjährt.» Die Verjährungsdauer beginnt ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung. Wird eine Tat als Verbrechen eingestuft, zum Beispiel eine Urkundenfälschung oder Betrug, beträgt die Verjährungsdauer 15 Jahre, bei Straftaten wie beispielsweise Unterlassung der Buchführung liegt sie bei 7 Jahren.

Mit den grossen Fällen haben sich die Kräfteverhältnisse verschoben. Die Bezirksanwälte sehen sich einer ganzen Armada von Topanwälten gegenüber. Diese versuchen die Verfahren in die Länge zu ziehen. Beliebte Methoden sind Siegelungsanträge für beschlagnahmte Dokumente oder Beschwerden gegen Bezirksanwälte, beispielsweise wegen Befangenheit. Auch wenn solche Anträge von Anfang an chancenlos sind, verschleppen sie doch das Verfahren.

Ein weiterer Vorwurf, der oft zu hören ist, betrifft die fehlende Kompetenz der Bezirksanwälte, verglichen mit ihren Gegenüber in den grossen Fällen. Wohl könne ein Bezirksanwalt nicht alles wissen, doch dann würden sie Experten beiziehen, erklärt Weber. Und dass die guten Leute gar nicht erst zur Bezirksanwaltschaft wollen, weil sie dort zu wenig verdienen, lässt Weber ebenfalls nicht gelten: «Gerade am Anfang verdient ein Bezirksanwalt gut, danach bleibt der Lohn konkurrenzfähig im Vergleich zur Privatwirtschaft.»

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