Die kantonalen Strassenverkehrsämter haben sich auch 2017 ihren Aufwand über die tatsächlichen Kosten hinaus entgelten lassen. Im helvetischen Mittel lag der Überschuss bei 22 Prozent. Die Gebühren als Ganzes gesehen deckten aber nur 77 Prozent der Kosten.

Auf die Kantone gesehen fällt der Kostendeckungsgrad der Gebühren indessen sehr unterschiedlich aus, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in einem neuen Bericht ausweist.

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Sie nahm die vier öffentlichen Leistungen mit den höchsten Gebühren unter die Lupe. Das sind Strassenverkehrs- und Schifffahrtsämter, das Rechtswesen, Wasserversorgung und -entsorgung sowie das Abfallwesen. Mit dem landesweiten Deckungsgrad von 77 Prozent kamen demnach für den Rest die Steuerzahler oder andere Transfererbringer auf.

Am nächsten an die volle Kostendeckung für die vier erfassten öffentlichen Aufgaben heran kamen 2017 die Kantone Solothurn, Luzern und Freiburg mit 94 bis 95 Prozent. 15 Kantone lagen über dem schweizerischen Schnitt, der Rest darunter. Am niedrigsten lag der Kostendeckungsgrad im Kanton Genf, gefolgt von Uri, Zug und den beiden Appenzell.

Veränderungen im allgemeinen Deckungsgrad gab es in Appenzell Innerrhoden, wo der Index um sechs Punkte sank. Zurückzuführen ist das auf die landesweit höchste Dichte an Mietfahrzeugen, welche dem Strassenverkehrsamt im Halbkanton höheren Aufwand bescherte.

Auf der anderen Seite deckten in der Waadt und in Schaffhausen die Gebühren die Kosten besser. Hier gaben höhere Einnahmen im Wassersektor den Ausschlag.

Im Tessin müssen Autolenker bluten

Lagen bei den Strassenverkehrsämtern die Gebühren landesweit 22 Prozent über den Kosten, gab es kantonal drastische Ausreisser nach oben. So lagen die Gebühren für Fahr- und Fahrzeugausweise, Fahrzeugprüfungen und ähnliches im Tessin 75 Prozent über den Kosten. In Genf waren es 73 und in Appenzell Innerrhoden 71 Prozent.

Der volle Kostendeckungsgrad kann bei diesen Zahlen aber nur beschränkt als absolut gelten, wie die EFV schreibt. Auktionen begehrter Autonummern wie etwa in Schwyz oder Zürich können zu Verzerrungen bei den Einnahmen führen.

Gebühren Strassenverkehr

Grosse Unterschiede: Gebührenfinanzierung der Strassenverkehrs- und Schifffahrtsämter nach Kantonen.

Quelle: Eidgenössischen Finanzverwaltung

Und auch bei den Strassenverkehrsgebühren gibt es Kantone, die ihre Kosten nicht decken. Gemäss EFV heisst das im Umkehrschluss nicht, dass etwa Uri, Zug oder Thurgau die Gebühren erhöhen müssten. Es zeigt lediglich, dass der Rest durch andere Transferzahlungen gedeckt ist. So erhält das Strassenverkehrsamt Freiburg vom Kanton eine Entschädigung für das Eintreiben der Motorfahrzeug- und Schiffssteuern.

Das Rechtswesen als weiterer Teilindex deckt landesweit 68 Prozent der Kosten mit Gebühren. Am tiefsten liegt der Kostendeckungsgrad mit 37 Prozent im Kanton Bern und am höchsten mit 96 Prozent in Glarus.

Deutliche Unterschiede beim Wasser

Die Gebühren für Wasserversorgung und Abwasser kommen in der ganzen Schweiz für 81 Prozent der anfallenden Kosten auf. Am besten lässt sich Basel-Stadt das Wasser entgelten: Der Kanton verlangt 56 Prozent mehr, als ihn der Bereich kostet.

Am meisten aus anderen Geldquellen buttern auf der anderen Seite Genf, Appenzell Innerrhoden und Uri ins Wasser; dort decken die Gebühren nur gerade die Hälfte oder weniger der Kosten.

Föderalistisch bunt ist das Bild auch bei der Abfallentsorgung. Während das Abfallwesen im Mittel 72 Prozent seiner Kosten mit Gebühren deckt, weichen die einzelnen Kantone deutlich ab. In Glarus und Graubünden rentiert der Bereich beinahe.

Glarus etwa nahm im Berichtsjahr 12 Prozent mehr ein, als es ausgab. Gegenüber dem Jahr 2016 war das allerdings ein Rückgang um 22 Prozentpunkte. Diese seit 2013 beobachteten heftigen Schwankungen gehen wie in Graubünden auf die von der Baukonjunktur abhängigen Einnahmen der Deponien für Aushubmaterial zurück.

(sda/mlo)