Die komplexen – um nicht zu sagen komplizierten – Formalitäten bei der Verzollung von Waren, die aus der Schweiz in die Europäische Union gesendet werden, lassen so manchen Geschäftspartner zurückschrecken. Nicht selten verzichten europäische Unternehmen gleich ganz darauf, ihre Produkte in der Schweiz zu bestellen. Dabei werden weder Qualität noch Preis in Frage gestellt; einzig die formellen Verpflichtungen bei der Abrechnung von Mehrwert- oder eben Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) verursachen den Abnehmern oft Probleme. Dank einer vereinfachten Zollabfertigung und in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Logistikpartner lassen sich diese Hindernisse allerdings aus dem Weg schaffen.
Sobald ein Unternehmen Güter über unsere Schweizer Landesgrenzen befördern lassen will, fällt eine ganze Reihe von gesonderten Zollformalitäten an. Diese unterscheiden sich je nach Domizil der Unternehmung (inner- oder ausserhalb der EU) noch ein weiteres Mal. Im Folgenden wird für die normale und ursprüngliche Zollabwicklung ein Beispiel gegeben: Die Firma Muster aus Polen bestellt bei der Firma Beispiel in Solothurn Waren. Als Exportdokument erstellt die Firma Beispiel eine detaillierte Handelsfaktura mit dem Warenwert ohne Mehrwertsteuer. Die Sendung selbst wird anschliessend durch den Spediteur verzollt; die fällige Einfuhrumsatzsteuer wird der Firma Muster in Rechnung gestellt. Der Importeur ist daraufhin verpflichtet, eine Archivierung des Steuerbescheids zu gewährleisten und eine separierte und sofortige Zahlung der EUSt zu leisten. In einigen Fällen wird die Ware gar erst nach Begleichung der EUSt ausgeliefert.
Was bei einer einzelnen Sendung funktionieren mag, scheint für ein Unternehmen mit täglich ein paar Dutzend internationalen Sendungen praktisch untragbar. Hier sind unkomplizierte und gesamtheitliche Lösungen sowie starke Partner gefragt.
Vereinfachtes Verfahren
Bezieht die Firma Muster ihre Waren in einem anderen EU- Land, so sind diese administrativen Aufwände bezüglich EUSt stark vereinfacht und in einen Routineablauf integriert. Der Empfänger kann die EUSt vollständig als Vorsteuerabzug geltend machen. Und auch Zollkontrollen an den EU- Binnengrenzen sind seit dem 1. Januar 1993 gänzlich weggefallen. Für den korrekten administrativen Ablauf wird vom Versender und Empfänger eine Zusammenfassende Meldung für die EUSt sowie eine Intrastat-Meldung (siehe Kasten) benötigt. Dank einem vereinfachten Zollabwicklungsverfahren können Schweizer Unternehmen seit Dezember 2001 die bestehenden Handelshindernisse ebenfalls aus dem Weg schaffen.
Das Logistiknetz von DPD befördert täglich tausende Pakete über unsere Landesgrenzen und fertigt dabei sämtliche Zollformalitäten ab. Bei der Verzollung wird seitens DPD (Schweiz) AG die sogenannte EU-Verzollung angewendet. Dank diesem Verfahren wird der Schweizer Versender bezüglich des administrativen Ablaufes dem EU-Lieferanten gleichgestellt. Will die polnische Muster nun ihre Waren bei der Firma Beispiel in Solothurn bestellen, geschieht Folgendes:
Die Firma Beispiel übergibt dem DPD-Kurier die Sendung zusammen mit einer Rechnung, auf der die USt.-ID-Nr. (siehe Kasten rechts) des Empfängers und des Fiskalvertreters von DPD (Schweiz) AG vermerkt ist. Zusätzlich sollte die Rechnung mit dem Satz «Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäss Art. 6a UStG» versehen sein. DPD fertigt die Sendung nun zolltechnisch an der EU-Aussengrenze in Basel anstelle des Empfangslands ab. Der Fiskalvertreter von DPD liefert den Deutschen Behörden eine Intrastat- Meldung sowie eine elektronische Zusammenfassende Meldung. Kurze Zeit später erhält die Firma Muster ihre Sendung aus Polen. Die Mehrwertsteuer wird anschliessend durch die nächste Zusammenfassende Meldung mit den polnischen Steuerbehörden reguliert.
Diese vereinfachte Prozedur bringt dem Versender Vorteile. Die Lieferfristen werden reduziert, da DPD Wartezeiten bei der Einfuhr ins Zielland vermeiden kann. Ausserdem werden die Zollformalitäten am Schweizer Grenzübergang für sämtliche EU-Länder erledigt. Auch der Empfänger profitiert von diesem Verfahren. Die administrativen Abläufe werden genauso einfach wie bei der Beschaffung der Ware in einem EU-Land.
Erstaunlicherweise zeigt sich immer wieder, dass sich viele KMU der Zeit- und Kostenvorteile oder gar der Existenz dieser Abwicklungsform nicht bewusst sind. Hier ist die DPD (Schweiz) AG in der Lage, ihren Kunden eine Lösung aus einer Hand zu bieten. Die Umstellung auf die EU-Verzollung ist ein einfacher Ablauf. Es braucht vom Versender einen einmaligen Antrag für eine Deutsche Zollnummer (kostenlose Registrierungsnummer) sowie eine Vollmacht für den von DPD vorgegebenen Fiskalvertreter. Auf jeder Rechnung werden dann nur noch der Hinweis auf die innergemeinschaftliche Lieferung und die
USt-ID-Nr. des Empfängers vermerkt. Um das Verfahren übersichtlich zu gestalten, begleitet DPD (Schweiz) ihre Kunden bei diesem Vorgang.
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Elena Kursfeld, Kommunikationsverantwortliche, DPD (Schweiz) AG, Dübendorf.
www.dpd.ch
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Fakten: Details zur Verzollung
USt-ID-Nr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen innerhalb der EU. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter.
EUSt-Meldung
Alle Unternehmen, die Waren über die Binnengrenzen der Europäischen Union liefern, müssen eine Zusammenfassende Meldung über die innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Warenbewegungen einreichen. Die Meldungen haben landesbezogen meist monatlich zu erfolgen und können entweder mittels eines Formulars oder aber in elektronischer Form eingereicht werden.
Intrastat-Meldung
Diese Meldungen erfassen den effektiven Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, alle grenzüberschreitenden Ein- und Ausgänge von Waren an eine zentrale Stelle zu melden. So sind zum Beispiel in Deutschland die Intrastat-Meldungen dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats zu liefern. Intrastat-Meldungen werden ab einem jährlichen Handelsvolumen im Bereich von 200000 Euro fällig.
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Verzollung im Wandel: Chance oder Risiko?
Zollgesetz
Die Anforderungen an Zollbehörden wie auch die globalisierten Marktbedürfnisse haben sich in den letzten Jahren radikal geändert. Strukturen wurden angepasst, um den Warenfluss möglichst wenig zu behindern. Mit dem neuen Zollgesetz, das ab dem 1. Mai 2007 in Kraft trat, werden die rechtlichen Grundlagen neu geregelt. Die Tagung Swiss Logistics Forum 2007, organisiert von DHL Schweiz, widmet sich am 6. Juni 2007 im Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) umfassend diesem Thema. Verschiedene Referenten nehmen zu dieser Problematik Stellung und zeigen Lösungen auf. Eine abschliessende Podiumsdiskussion soll die verschiedenen Aspekte der Verzollungsproblematik nochmals beleuchten. Die Tagung beginnt um 17.00 Uhr. Auskünfte erteilt DHL Schweiz, Postfach, 4002 Basel, oder salome.derrer@dhl. com
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www.swisslogisticsforum.ch