Herr Oberhänsli, Mitte Januar kam es für Sie am Bezirksgericht Frauenfeld zu einem Freispruch nach einem langjährigen Verfahren. Der Apothekerverband Pharmasuisse hatte 2011 Strafanzeige eingereicht, weil Zur Rose beim Onlineversand rezeptfreier Medikamente die Sorgfaltspflicht verletzt haben soll. Ihre Sicht auf das Urteil knapp ein halbes Jahr später?
Walter Oberhänsli: Ich freute mich natürlich über das Urteil. Die Quintessenz aus dem Fall ist aber zweifellos die Tatsache, dass man den Fortschritt mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln nicht aufhalten kann. Die Strafanzeige gegen mich hatte wohl das Ziel, mich persönlich zu schwächen. Letztlich war die Anzeige indes auch kontraproduktiv in dem Sinn, dass die Regelung überall in den Medien wieder ein Thema war: Dass man überall in Europa ohne Arztrezept Aspirin online bestellen kann, ausser in der Schweiz. Das ist doch völliger Unsinn. Niemand begreift das.

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Seit vielen Jahren beschäftigen Sie Gerichte und Behörden. Die juristischen Auseinandersetzungen werden mit dem Frauenfeld-Urteil wohl kaum zu Ende sein.
Ich sehe diesbezüglich nichts auf dem Radarschirm derzeit (lacht). Offensichtlich ist aber, dass wir wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen werden, nachdem Deutschland erneut ein Festpreissystem für Arzneimittel einführen will. Ansonsten denke ich: Wenn man das Establishment, das etwas zu verlieren hat, angreifen will, dann muss man damit rechnen, dass man auch persönlich angegriffen wird.