Der mutmassliche Millionenbetrug eines Credit-Suisse-Kundenberaters weitet sich aus – nun wird auch die CS verklagt. Der Anwalt Giorgio Campá hat Anfang Woche in Genf im Auftrag seiner geschädigten Mandanten, zweier russischer Unternehmer, eine Strafklage eingereicht. Dies schreibt die «Handelszeitung» in ihrer neuesten Ausgabe.
«Die Klage meiner Klienten richtet sich sowohl gegen den mutmasslich fehlbaren Kundenberater als auch gegen die Bank Credit Suisse», sagt Anwalt Giorgio Campá. Die Klage umfasse unter anderem folgende Tatbestände: Ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Veruntreuung sowie Geldwäscherei.
Einzelaktion «wenig wahrscheinlich»
Bei der Klage seiner zwei russischen Mandanten gegen die Grossbank Credit Suisse beruft sich Campá auf die «subsidiäre Haftung des Unternehmens» nach Strafgesetzbuch. Der Artikel kommt dann zur Anwendung, wenn die Tat wegen «mangelhafter Organisation» keiner Person zugeordnet werden kann. Campá sagt: «Es scheint mir wenig wahrscheinlich, dass Kundenberater P. L. innerhalb der Bank alleine gehandelt hat.»
Diese Einschätzung teilt Marc Henzelin, Anwalt des ebenfalls geschädigten Multimilliardärs Bidzina Ivanishvili. Ivanishvili hatte Ende Dezember den Rechtsfall mit einer Strafklage gegen Berater P. L. ins Rollen gebracht. Erst dann zog die Credit Suisse mit einer Klage nach.
«Nulltoleranz» bei Übertretungen von Mitarbeitern
Mittlerweile versucht die Bank, den mutmasslich geschädigten Georgier als Partei aus dem Strafverfahren ausschliessen zu lassen. Die CS teilt dazu mit: Man verfolge eine «Nulltoleranz-Politik gegen Übertretungen der Mitarbeiter». Zu Einzelheiten in einem laufenden Verfahren könne sich die Credit Suisse nicht äussern.
Mehr zum Thema lesen Sie in der neuen «Handelszeitung», ab Donnerstag am Kiosk oder mit Abo bequem jede Woche im Briefkasten.