An einer Grosskontrolle auf dem Zürichsee, Obersee und Walensee wurden die Motorbootführer bezüglich der Einhaltung der Schifffahrts- und der Fischereivorschriften überprüft, teilt die Kantonspolizei Zürich mit.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Fahrfähigkeit von Schiffsführern und die Einhaltung der Uferzonenvorschriften gelegt. Dabei geht es um den Schutz von badenden Personen, sowie von Tieren und Wasserpflanzen. Kontrolliert wurden überdies der Besitz der notwendigen Schiffsführer- und Schiffsausweise, die Fischereipatente, die Bewilligung bei gewerbsmässigem Personentransport, das Vorhandensein des vorgeschriebenen Rettungsmaterials und die Mindestausrüstung sowie der Zustand der Schiffe.
Zwei betrunken unterwegs
Im Rahmen der Grosskontrolle wurden 101 Schiffsführer und deren Schiffe überprüft. Insgesamt wurden 21 Schiffsführer wegen Widerhandlungen gegen das Binnenschifffahrtsgesetz sowie gegen das Fischereigesetz angezeigt: Zwei Schiffsführer lenkten das Schiff in alkoholisiertem Zustand, eine Widerhandlung gegen das Fischereigesetz, vier Schiffsführer hatten keinen entsprechenden Ausweis, vier Verzeigungen wegen zu hoher Geschwindigkeit in der Uferzone, bei sieben Schiffen fehlte ein Teil des nötigen Rettungsmaterials, bei drei Schiffen fehlten andere vorgeschriebene Ausrüstungsteile, teilte die Kantonspolizei Zürich weiter mit.
(chb)