Der argentinische Fussballer Raúl Bobadilla ist am Freitag vom Richteramt Dorneck-Thierstein in Dornach SO wegen seines Raserdelikts vom Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten bedingt auf vier Jahre verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbusse von 20 Tagessätzen à 790 Franken hinblättern.

Verurteilt wurde Bobadilla wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln. Weitere 10'000 Franken fallen für den Fussballer für Gebühren und Verfahrenskosten an. Zudem werden zwei frühere, bedingte Geldbussen widerrufen, was Bobadilla zusätzlich rund 18'000 Franken kostet.

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Fahren in angetrunkenem Zustand

Bobadilla habe die Strecke gut gekannt, er sei sie damals täglich zwei-, dreimal gefahren, sagte Gerichtspräsident Markus Christ bei der Urteilsbegründung. Bobadilla habe in diesem Streckenabschnitt, an der sich ein Pferdehof befindet, eine abstrakte Gefahr heraufbeschworen.

Zudem sei er zuvor in Deutschland und in der Schweiz wegen Tempovergehen, Fahren in angetrunkenem Zustand und anderen Verkehrsdelikten verurteilt worden. Deshalb müssten frühere, bedingte Geldstrafen widerrufen werden. Bobadilla sei ein Raser, aber kein notorischer Schnellfahrer.

Auf der Linie der Staatsanwaltschaft

Das Urteil liegt auf der Linie der Staatsanwältin. Bobadilla habe vorsätzlich eine elementare Verkehrsregel verletzt und damit bewusst das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzen oder Todesopfern in Kauf genommen, sagte sie. Der gesamte Anhalteweg bei einer solchen Geschwindigkeit betrage rund 93 Meter. Die Staatsanwältin hatte zudem eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen verlangt.

Bobadillas Anwalt hatte auf 12 Monate bedingt plädiert. Er sei kein notorischer Schnellfahrer, sagte sein Anwalt. Zudem sei die Geschwindigkeitsübertretung auf einem schnurgeraden Strassenstück passiert, auf dem normalerweise 80 km/h gelten.

Es habe sich um einen emotionalen Aussetzer gehandelt. Dies sei menschlich. Bobadilla habe inzwischen seine Lehren gezogen. Er sei zudem schon von seinem damaligen Arbeitgeber, dem FC Basel, mit 10'000 Franken gebüsst worden.

Der Gerichtsentscheid über die Beschlagnahmung des 200'000 Franken teuren Maseratis, mit dem Bobadilla in die Radarfalle gerast war, entfiel. Das Auto war geleast und wurde inzwischen wieder an die Eigentümerin zurückgegeben. Dies kostete Bobadilla Ende letzten Jahres weitere 71'000 Franken.

Viele Fragen über Privatleben

Bei seiner Befragung musste Bobadilla diverse Fragen zu seiner Jugend, Ausbildung, Familie, Zivilstand, Karriere, und Vermögen beantworten. Im Verlaufe dieser Befragung outete er sich auch als Wohltäter, der Geld und andere Sachen nach Argentinien schickt und dort auch arme Leute finanziell unterstützt.

Auf eine entsprechende Frage des Gerichtspräsidenten versicherte Bobadilla, dass er aus dem Vorfall von Seewen gelernt habe und dass er künftig kein so schnelles Auto mehr steuern werde. Er habe sonst keine Probleme mit der Disziplin, aber er sei halt ein emotionaler Mensch.

Am Tag vor seinem Raservergehen hätten seine Eltern private Probleme gehabt. Am Tag selber sei er in eine Auseinandersetzung mit seiner Freundin verwickelt gewesen. Weil zudem ein Spiel des FC Basel bevorstand und er zu spät dran war, sei er im Stress gewesen, erklärte Bobadilla sein Tempovergehen.

Mit 111 km/h durch 50-er Zone

Der 26-jährige Stürmer war letzten Sommer mit seinem Sportwagen mit 111 km/h in Seewen SO durch eine 50-er Zone gedonnert. Ein Radargerät erfasste Bobadillas Raserei. Ein Polizeipatrouille stoppte den Argentinier im Nachbardorf und zog ihn samt dem Fahrzeug sofort aus dem Verkehr. Nach Abzug von 6 km/h Toleranz blieb eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h.

Zur Tatzeit war Bobadilla Stürmer beim FC Basel gewesen. Im August letzten Jahres wechselte er zum deutschen Bundesligisten FC Augsburg, wo er einen Vertrag für zwei weitere Jahre hat.

(sda/dbe/sim)