Obwohl der Jetsetter Carl Hirschmann seine einjährige Freiheitsstrafe längst angetreten hat, beschäftigt er weiter die Justiz: Wegen seiner Ansicht nach verletzender Artikel aus dem Verlagshaus Tamedia gelangte er erneut ans Bundesgericht - erfolglos. Seine Beschwerde wurde abgewiesen.

Seinen Feldzug gegen die Medien begann der 35-Jährige bereits im Jahr 2014: Er stufte über 140 Beiträge aus «20 Minuten», «Berner Zeitung», «Der Bund», Radio 24, «SonntagsZeitung», «Tages-Anzeiger» und TeleZüri als persönlichkeitsverletzend ein und verlangte, dass diese im Internet und in elektronischen Archiven gelöscht werden.

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Herausgabe des Gewinns gefordert

Zudem forderte er Schadenersatz und die Herausgabe des Gewinns, der den Medienunternehmen durch die Beiträge entstanden sein soll. Nachdem ihn das Zürcher Handelsgericht abblitzen liess, erhielt er vom Bundesgericht im Juni 2015 aber in mehreren Punkten recht. Der Fall wurde zur Neubeurteilung ans Handelsgericht zurückgeschickt.

Dies reicht Hirschmann allerdings nicht, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Er verlangte vom Bundesgericht, dass für die Sammlung verletzender Artikel weitere Texte berücksichtigt und somit vom Handelsgericht neu beurteilt werden.

Unsaubere Beschwerde

Hirschmann verlangt konkret, dass zwei «20 Minuten»-Texte in die Sammlung aufgenommen werden. Sie tragen den Titel «So funktioniert die Masche von Carl Hirschmann» und «Affäre Hirschmann: Ein Opfer packt aus». Beide erschienen online und in der Print-Ausgabe, werden in der Sammlung aber nur je einmal aufgeführt.

Diese Doppel-Publikation sei wohl übersehen oder nicht berücksichtigt worden, argumentierte Hirschmann. Beim Bundesgericht kam der Vorwurf, ungenau gearbeitet zu haben, nicht gut an. Hirschmann hätte diese Doppelpublikation im Beschwerdeverfahren belegen müssen, schreibt das Gericht.

Derzeit in Halbgefangenschaft

Stattdessen habe er sich mit pauschalen Verweisen begnügt. «Das Revisionsverfahren ist nicht dazu da, derartige Versäumnisse nachzuholen.» Die Texte kommen somit nicht doppelt in die Sammlung und Hirschmann muss die Gerichtskosten von 10'000 Franken zahlen. Beim Zürcher Handelsgericht ist die Neubeurteilung noch hängig.

Hirschmann befindet sich derzeit im Strafvollzug. Das Zürcher Obergericht hatte ihn wegen sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt.

12 Monate davon muss er absitzen. Bei Strafen bis zu einem Jahr ist der Vollzug in Halbgefangenschaft möglich. Das heisst, dass der Verurteilte tagsüber einer normalen Arbeit nachgehen kann und nur für den Abend und die Nacht hinter Gitter muss.

(sda/gku)