Fünf Demonstranten, die im vergangenen September gegen den christlich-konservativen «Marsch fürs Läbe» auf die Strasse gingen, haben Anzeige gegen die Stadtpolizei Zürich eingereicht. Sie seien zu Unrecht einer Leibesvisitation unterzogen worden.

Die Anzeigen stammen von vier Frauen und einem Mann, die sich am 19. September 2015 auf dem Polizeiposten nackt ausziehen und durchsuchen lassen mussten. Wie ihre Anwältin Noëmi Erig am Montag gegenüber der SRF-Sendung «Schweiz Aktuell» sagte, gab es für eine Leibesvisitation keine gesetzliche Grundlage.

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Macht missbraucht

Es sei deshalb klar, dass die Polizei ihre Macht missbraucht habe. Die Anzeigen lauten auf Machtmissbrauch, Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil die Demonstranten über längere Zeit festgehalten wurden. Die Anzeigen richten sich direkt gegen Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) sowie gegen den Polizeikommandanten und den Einsatzleiter.

Der Stadtrat teilt dir Ansicht, dass die Leibesvisitationen zu viel des Guten waren: In einer Antwort auf eine gemeinderätliche Anfrage schrieb er Mitte November 2015, dass die Durchsuchungen in zahlreichen Fällen unverhältnismässig gewesen seien.

Gegen Abtreibung

Der Verein «Marsch fürs Läbe» tritt kompromisslos gegen Abtreibung und für das Recht auf Leben ein. Jeden Herbst rufen sie zu einer Kundgebung in Zürich auf, zu der auch kirchliche Würdenträger eingeladen werden. Im September 2015 hatte der Zürcher Weihbischof Marian Eleganti einen Auftritt.

(sda/gku/mbü)