Im Prozess um den Tod einer Escortdame in Langenthal droht dem Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag in Burgdorf einen Schuldspruch wegen Mordes und anderen Tatbeständen.

Ein grösseres Verschulden sei kaum denkbar, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Eine Verwahrung falle aber nicht in Betracht, denn gemäss psychiatrischen Gutachten seien die Alkohol- und Drogenprobleme des 28-jährigen Schweizers therapierbar.

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Keine Erklärung

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Escortdame im März 2012 in Langenthal auf bestialische Weise umgebracht zu haben. Vor Gericht hatte der Mann am Montagmorgen erklärt, er könne sich die Tat nicht erklären.

Alles sei wie in einem Film abgelaufen, er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt und nicht stoppen können. Erst als er die malträtierte Frau in einem Lichtschacht abgelegt hatte, habe er realisiert, was er getan habe.

Urteil am Donnerstag

Der Verteidiger forderte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine ambulante Massnahme. Sein Mandant habe die Escort-Dame bestellt, um Sex zu haben und sie allenfalls auszurauben. Auch an Vergewaltigung habe sein Mandant gedacht. Keinesfalls aber habe der Angeklagte die Frau bestellt, um sie zu töten.

Als es dann später zur Auseinandersetzung mit der Frau kam, habe sich sein Mandant einfach nicht mehr gespürt, sei wie weggetreten gewesen.

Der Verteidiger verlangte für die Tat eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Der Urteilsspruch wird für Donnerstag erwartet.

(sda/gku/ama)