Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied am Donnerstag, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne. «Ein Schimpanse ist keine Person im Sinne des Habeas Corpus Act», dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, hiess es in der schriftlichen Urteilsbegründung der Richter in Albany. Die Organisation The Nonhuman Rights Project wollte mit der Klage vor allem erreichen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen werden sollte.
Im Oktober trug die Organisation ihre Argumente vor einem Berufungsgericht vor: Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden. Die Richter urteilten nun jedoch, dass Schimpansen anders als Menschen keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen noch für ihre Taten rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Diese Unfähigkeit zu «jeglicher rechtlichen Verantwortlichkeit und zu gesellschaftlichen Pflichten» oder einer «Übernahme von Verantwortung» machten es unmöglich, den Tieren Rechte zuzusprechen wie sie Menschen zustünden.
Wurde das Recht zuwenig angepasst?
Als Reaktion auf das Urteil erklärten die Tierschützer, die Justiz habe erstmals über einen derartigen Fall verhandelt. Das Gericht habe ausser Acht gelassen, dass angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch das Recht Änderungen unterworfen sei.
(sda/se)