Die Kantonspolizei Zürich hat in einer gezielten Aktion zusammen mit der Staatsanwaltschaft am letzten Mittwoch (4. November) an verschiedenen Orten im Kanton Zürich insgesamt zehn Personen verhaftet und acht Fahrzeuge sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und mehrfacher Gefährdung des Lebens eröffnet.

Vorausgegangen war den Ermittlungen ein Vorfall einige Monate zuvor: Am 29. März 2015 verhaftete die Kantonspolizei Zürich zwei Fahrzeuglenker, nachdem sich die beiden zuvor auf der A51 ein Autorennen geliefert hatten. Die Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen. Zudem wurden die Personenwagen sowie die Mobiltelefone der beiden Männer sichergestellt.

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Filme im Internet

Das darauf folgende Ermittlungsverfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und mit Spezialisten des verkehrspolizeilichen Einsatzdiensts der Kantonspolizei Zürich sowie mit dem Forensischen Institut Zürich geführt. Bei der Überprüfung der beiden sichergestellten Mobiltelefone stellten die Ermittler Hunderte von Filmen fest, auf denen Autorennen zu sehen waren.

Die Abklärungen ergaben, dass diese im Winterhalbjahr 2014/15 im Kanton Zürich sowie in einem Fall im Kanton Aargau abgehalten wurden. Die umfangreichen Ermittlungen, in die unter anderem auch öffentlich zugängliche Foren verschiedener Social-Media-Plattformen einbezogen wurden, führten schliesslich zur Identifizierung der Tatverdächtigen.

Diverse PS-Boliden

Bei den Beschuldigten handelt es sich um sieben Portugiesen, zwei Schweizer sowie um einen serbischen Staatsangehörigen im Alter von 21 bis 34 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Die Polizei hat acht Fahrzeuge der Beschuldigten sichergestellt. Es handelt sich dabei allesamt um PS-starke Sportwagen deutscher, amerikanischer, französischer und japanischer Hersteller.

Den Beschuldigten werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Verletzung des Rasertatbestandes) sowie auch Gefährdung des Lebens in mehreren Fällen vorgeworfen. Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft wurden alle Beschuldigten auf freien Fuss gesetzt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

(chb)