Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse (CS) hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Gesamtevaluierung des Regelwerks in Aussicht gestellt. Am Mittwoch wurde der 339 Seiten umfassende Bericht publiziert.
Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, «dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben». Die Analyse zeige aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Bankenregulierung.
Breite Palette an Vorschlägen
Dass es Anpassungen des «Too big to fail»-Regimes braucht, ist weitgehend unbestritten. Welche Massnahmen konkret umgesetzt werden, dürfte im Parlament aber für Diskussionen sorgen.
Der Bundesrat macht in seinem Bericht eine breite Auslegeordnung. Er geht auf insgesamt 37 Massnahmen in den Bereichen Aufsicht, Eigenmittelanforderungen, Frühintervention, Liquiditätssicherung in der Krise, Abwicklungsplanung und Krisenorganisation ein. 22 dieser Massnahmen will er umsetzen, sieben weitere will er vertieft prüfen. Acht Massnahmen lehnt der Bundesrat ab.
Das Massnahmenpaket gliedert sich in drei Stossrichtungen: Erstens will der Bundesrat die Prävention verbessern, zweitens die Liquidität stärken und drittens das Kriseninstrumentarium erweitern. Das Hauptziel sei, die Stabilität der vier systemrelevanten Schweizer Banken UBS, Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu stärken. Auch müsse sichergestellt sein, dass die UBS als einzige global systemrelevante Schweizer Bank im Krisenfall abgewickelt werden könnte.
Mehr Liquidität von der Nationalbank
Der Bundesrat schlägt dabei auch erweiterte Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) vor - beispielsweise klare Verantwortlichkeiten der Manager. Eine Bussenkompetenz der Finma wird geprüft.
Im Weiteren soll das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) deutlich ausgebaut werden. Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop) im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament bereits im September 2023 vorgeschlagen hat.
Um die Abwickelbarkeit von systemrelevanten Banken zu stärken, sollen die Abwicklungsplanung erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken weiter minimiert werden. Zudem sollen die Krisenorganisation und Zusammenarbeit der Behörden geprüft und wenn nötig klarer geregelt werden.
Kein Boni-Verbot
Experten gingen im Vorfeld davon aus, dass der Bericht auch Empfehlungen für neue Eigenmittelvorschriften oder schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen das Management enthalten dürfte. Diese Erwartungen wurden nur teilweise erfüllt.
Zwar sollen die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken gezielt quantitativ und qualitativ gestärkt werden, in den Worten des Bundesrats «auf sehr risikoorientierte und gezielte Weise». Auf eine generelle Erhöhung der Eigenmittel will der Bundesrat jedoch verzichten, weil damit die von systemrelevanten Banken eingegangenen Risiken nicht angemessen berücksichtigt würden.
Kein Thema für den Bundesrat ist eine Boni-Limite oder ein Boni-Verbot. Ein solches Instrument wäre aus seiner Sicht «nicht zielführend». In Studien seien als Nebeneffekt höhere Fixgehälter beobachtet worden. Damit stiegen die Fixkosten für das Unternehmen, was insbesondere in Krisenzeiten die Möglichkeit zur Kostensenkung einschränke.
Ambitionierter Fahrplan
Boni sollen laut dem Bundesrat aber an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs gebunden sein und auch Sperrfristen unterliegen können. Im Fall von Missmanagement sollen Boni gestrichen werden, auch rückwirkend - unabhängig davon, ob sie bereits ausbezahlt wurden.
Bei den weiteren Arbeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigen, wie er schrieb. Deren Bericht wird für Ende Jahr erwartet.
Ziel ist es, in der ersten Hälfte 2025 gleichzeitig zwei Pakete für die Umsetzung zu präsentieren. Eines mit Änderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet werden können, und eines mit den Eckwerten für die Änderungen auf Gesetzesstufe, welche dem Parlament unterbreitet werden. (sda/hzb/ps)