So sieht er strengere Eigenmittelvorschriften, einen besseren Datenaustausch mit ausländischen Aufsichtsbehörden und mehr Rechte für die Finma vor. Die Landesregierung hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (Finfrag) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 11. Oktober. 

Finfrag hat sich mehrheitlich bewährt

Das 2016 in Kraft gesetzte Finfrag regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel. Es hat sich gemäss einer generellen Überprüfung zwar mehrheitlich bewährt. Die unterdessen erfolgten nationalen und internationalen Entwicklungen legen laut Bundesrat indes Anpassungen in einzelnen Bereichen nahe.

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Verstärkte Eigenmittelvorschriften

Gezielte Anpassungen sollen beispielsweise dem Ausfall einer systemrelevanten Finanzmarktinfrastruktur entgegenwirken. Dafür sollen die Eigenmittelvorschriften verstärkt, die Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung verbessert und die Anforderungen an Zahlungssysteme präzisiert werden, wie der Bundesrat schrieb.

Weiter sollen ausländische Aufsichtsbehörden einfacher Zugang zu Schweizer Transaktionsregistern erhalten. Damit soll die Erkennung von globalen Stabilitätsrisiken im Derivatemarkt verbessert werden.

Schliesslich sollen gezielte Massnahmen die Verhinderung, Aufdeckung und Sanktionierung von Insiderhandel und Marktmanipulation verbessern. Etwa soll eine handelsplatzübergreifende Überwachung von Marktmissbrauch durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ermöglicht werden. (awp/hzb/pg)
 

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