Nur drei von insgesamt vierzig Empfehlungen werden von der Financial Action Taskforce (FATF) als «teilweise konform» eingestuft - zwei weniger als noch vor drei Jahren. Acht Empfehlungen gelten als «konform», 29 als «weitgehend konform». Die Länderevaluationen der FATF gelten als weltweiter Standard, obwohl sie kein unmittelbar bindendes Recht darstellen. Über 180 Länder haben sich verpflichtet, die FATF-Empfehlungen zu übernehmen - so auch die Schweiz.

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Die Umsetzung dieser Empfehlungen in nationales Recht wird regelmässig von internationalen Gutachtern überprüft und beurteilt. Im neusten Zwischenbericht attestieren die Fachleute der Schweiz Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Das Eidgenössische Finanzdepartement spricht von einem wichtigen Teilerfolg.

Revision des Geldwäschereigesetzes

Grund dafür ist insbesondere die im März 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes. Bei sechs Empfehlungen, darunter diejenige betreffend Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, konnte die Schweiz die offenen Punkte namentlich dank Anpassungen des revidierten Gesetzes weitgehend beheben.

Weitere Verbesserungen notwendig

Dennoch sind laut dem EFD in einigen zentralen Punkten weitere Verbesserungen nötig - insbesondere im Bereich der Transparenz juristischer Personen und im Bereich der Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der Strukturierung von Gesellschaften und Trusts. Die meisten EU-Staaten kennen bereits ein entsprechendes Register.

Ende August hat der Bundesrat eine Vorlage zur Einführung eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen in die Vernehmlassung geschickt. Schliesslich wird das Parlament darüber entscheiden.

Nächste Prüfung in vier Jahren

Die nächste Länderprüfung der Schweiz durch die FATF steht voraussichtlich 2027/2028 an. Dabei wird das Dispositiv der Schweiz wieder neu und umfassend beurteilt. (sda/hzb/pg)