Gegen den Strafbefehl haben zwei Tochtergesellschaften des Fonds Einspruch erhoben. Nun muss sich das Bundesstrafgericht mit dem Fall befassen.
Notwendige organisatorische Massnahmen nicht getroffen
Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Artikel zum 1MDB-Fall der Online-Nachrichtenseite "Gotham City". Die Untersuchung der Behörde habe ergeben, dass die BSI Bank (vormals Banca Svizzera Italiana) im Zeitraum von August 2010 bis Juni 2014 nicht alle notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen habe, um die Straftat der wiederholten und schweren Geldwäscherei zu verhindern, wurde die Bundesanwaltschaft im Bericht zitiert.
Geldstrafe von 4,5 Mio. Franken
Laut dem am 11. Januar nach sechsjähriger Untersuchung gefällten Urteil hat die Bundesanwaltschaft gegen die Bank BSI eine Geldstrafe in Höhe von 4,5 Millionen Franken ausgesprochen. Im Gegensatz zu den beiden 1MDB-Töchtern hat die BSI das Verdikt akzeptiert, wie es im Bericht von Gotham City heisst. Die Verstösse gegen die Geldwäschereiregeln seien von mehreren Mitarbeitern der Bank begangen worden, vor allem von zwei im Büro Singapur ansässigen Angestellten.
Im Juli 2014 hatte die brasilianische Bankengruppe BTG Pactual die BSI als Tochtergesellschaft zu 100 Prozent übernommen. Wegen Verstosses gegen Geldwäschereivorschriften verfügte 2016 die Finma die Auflösung der Bank und zog «ungerechtfertigt erzielten Gewinn» von 95 Millionen Franken ein. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren; über die Filiale in Singapur wurde die Schliessung verordnet. Das Unternehmen wurde schliesslich in die Bankgruppe EFG International integriert. (awp/hzb/pg)