Neben der Einziehung des unrechtmässig erwirtschafteten Gewinns wurde eine Reihe weiterer Massnahmen verfügt. So muss die Bank namentlich das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung weiter anpassen und das Kontrollsystem ausbauen. Bis zur vollständigen Umsetzung der Massnahmen, ist es Mirabaud zudem untersagt, zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken aufzunehmen. Die Finma hat einen Prüfbeauftragten eingesetzt.
Die Verfehlungen stehen im Zusammenhang mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde. Die Bank Mirabaud habe seit 2010 mehrere Geschäftsbeziehungen mit Firmen und «komplexen Strukturen» unterhalten, die direkt oder indirekt mit dem erwähnten Geschäftsmann in Verbindung standen, teilt die Finma mit. Dabei verwaltete die Bank im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar an Vermögen, was zeitweise fast zehn Prozent der gesamthaft von der Bank verwalteten Vermögen ausmachte.
Mangelhafte Überprüfung und Dokumentation
Laut der Finma hat die Genfer Bank die wirtschaftliche Berechtigung sowie die wirtschaftlichen Hintergründe zahlreicher Transaktionen mangelhaft überprüft und dokumentiert. Dies obwohl es Hinweise auf erhöhte Geldwäschereirisiken und seit 2018 konkrete Warnmeldungen gegeben habe. Mirabaud habe insgesamt über keine angemessene Organisation und kein genügendes Risikomanagement verfügt, um diese Geschäftsbeziehungen zu überwachen. (awp/hzb/pg)
Mirabaud & Cie SA («die Bank») erkennt den Abschluss des FINMA Verfahrens von Juni 2023 an, mit dem die Vergangenheit geregelt wird. Wie von der FINMA hervorgehoben, war die Bank vollständig kooperativ. In den letzten Jahren hat die Bank operative, organisatorische und personelle Massnahmen zur Verbesserung seiner Compliance- und Risikomanagementprozesse durchgeführt und ist engagiert, in dieser Hinsicht die höchsten Standards einzuhalten.