Konkret fliessen laut Mitteilung vom Montag die Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne gebundene Vorsorgegelder) künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserve-Erfordernisses ein, wie die anderen massgeblichen Verbindlichkeiten auch. Damit werde die bisher geltende Ausnahme, dass nur 20 Prozent dieser Verpflichtungen für die Berechnung zu berücksichtigen sind, aufgehoben. Die SNB hebt ausserdem den Mindestreservesatz auf neu 4 Prozent von zuvor 2,5 Prozent an.

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Die SNB will damit eine «weiterhin effektive und effiziente Umsetzung der Geldpolitik» sichern, wie sie schreibt. Da Sichtguthaben der Banken, die zur Erfüllung des Mindestreserve-Erfordernisses gehalten würden, nicht verzinst werden, sinke der Zinsaufwand der Nationalbank. Die Anpassungen beeinflussen die aktuelle geldpolitische Ausrichtung nicht.

Im vergangenen Jahr erzielte die SNB einen Verlust auf ihren Frankenpositionen von 8,5 Milliarden Franken, der zu einem wesentlichen Teil (7,4 Mrd) aus der Verzinsung der Girokontoguthaben der Banken stammte. (awp/hzb/ps)

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