Die SNB reduziert konkret den Faktor für die Limite, die bei der Verzinsung mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber zur Anwendung kommt. Per Anfang Oktober werde dieser von 25 auf 22 gesenkt.
Auf Sichtguthaben bis zu dieser Limite kommt der SNB-Leitzins zur Anwendung, wie es weiter hiess. Sichtguthaben über der Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Abschlags verzinst. Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt laut SNB unverändert.
Ausserdem werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, nicht verzinst, so das Communiqué weiter.
Keine Änderung der Geldpolitik
An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich durch die Anpassungen nichts, betonte die SNB. Die Anpassungen sollen laut der SNB vielmehr eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen und einen aktiven Geldmarkt unterstützen.
Denn mit der bereits früher kommunizierten Erhöhung des Mindestreserveerfordernisses per 1. Juli 2024 dürften die Limiten über die nächsten drei Jahre ansteigen, erklärte die Notenbank. Die nun beschlossene Faktorsenkung wirke diesem Anstieg entgegen.
Das Total der Sichtguthaben bei der Nationalbank umfasst als grössten Posten die Girokonten inländischer Banken. Diese Sichtkonten bilden die Grundlage für die Steuerung der Liquidität am Frankengeldmarkt durch die Nationalbank. Über die Verzinsung der Sichtguthaben beeinflusst die Nationalbank somit das Zinsniveau am Geldmarkt. (awp/hzb/ps)