Die Verteidigung der Bank beantragte zudem, Verfügungen der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht aus den Akten zu entfernen. Bis morgen Mittwoch wird die Kammer über diese Anträge entscheiden. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte in den erwähnten Dokumenten mehrere Versäumnisse der Credit Suisse festgestellt - insbesondere einen Organisationsmangel bei der Bekämpfung der Geldwäscherei.

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Nach Ansicht der Anwältin der UBS wurde nicht nachgewiesen, dass die bei der Credit Suisse deponierten Gelder aus dem Drogenhandel des bulgarischen Mafia stammten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) stützte sich bei ihren Feststellungen dazu auf italienische und spanische Urteile, die entweder im Verfahren nicht vorgelegt wurden oder den Vertrauten des bulgarischen Bosses nicht verurteilten, der für die Anlage des Geldes in der Schweiz verantwortlich gewesen sein soll.

Die Staatsanwältin des Bundes verwies insbesondere auf bereits ergangene Entscheidungen, in denen einige der aufgeworfenen Fragen endgültig entschieden worden waren.

Hängige Beschwerde

Die UBS erneuerte ihr Gesuch um Sistierung der Verhandlung. Sie ist der Ansicht, das Verfahren müsse eingestellt werden, weil die Credit Suisse nicht mehr existiere. Die Beschwerdekammer wies das Einstellungsgesuch kürzlich ab. Eine Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht hängig.

Wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Verfügung des höchsten Schweizer Gerichts hervor geht, hat es das Gesuch der UBS um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.

Die Rechtsanwältin der UBS konzentrierte sich in Bellinzona darauf, die von der Berufungskammer in diesem Punkt vorgebrachten Argumente zur Ablehnung ihres Einstellungs-Antrags zu zerlegen - nämlich die Grundsätze der Verfahrensbeschleunigung und -ökonomie.

Die UBS sitze auf der Anklagebank, weil die Bundesjustiz entschieden habe, die Verantwortung für die Credit Suisse in diesem Fall auf sie zu übertragen. Für diese Übertragung gebe es keine Rechtsgrundlage, sagte die Anwältin. Sie erinnerte daran, dass die Übernahme der Credit Suisse vom Bundesrat beschlossen worden sei, um den Schweizer Finanzplatz zu retten.

In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei, sagte ein weiterer Verteidiger. Die UBS habe keinen Einfluss auf diese Machenschaften gehabt. Die Berufungskammer zog sich am Dienstagnachmittag zurück, um über die Anträge zu beraten. Sie wird die Verhandlung am Mittwoch wieder aufnehmen. (awp/hzb/pg)
 

 

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