Die Finanzmarktaufsicht Finma sieht bei Raiffeisen schwerwiegende Mängel in der Unternehmensführung. Die Bankengruppe habe Interessenkonflikte ungenügend gehandhabt. Zudem habe der Verwaltungsrat der Bank die Aufsicht über den ehemaligen CEO Pierin Vincenz vernachlässigt, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Enforcement-Bericht der Behörde. Die Finma verfügt nun Massnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance. Raiffeisen anerkennt die Verfügung.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Finma hatte ihr Verfahren im Jahr 2016 wegen Hinweisen auf mögliche Interessenkonflikte eingeleitet. Raiffeisen hatte unter der Führung von Vincenz eine Vielzahl an Beteiligungen aufgebaut. Dies habe oft zu «Rollenkumulationen und Interessenkonflikten» geführt, stellt die Behörde fest. Die Finma sieht auch ungenügendes Risikomanagement bei Kreditvergaben an Vinzenz und weiteren Personen, auch habe die Aufsicht über den CEO in anderen Bereichen nicht funktioniert.

Funktion ungenügend wahrgenommen

Insgesamt habe der Raiffeisen-Verwaltungsrat seine Funktion als Oberleitungs-, Aufsichts- und Kontrollorgan der Bank insbesondere im Zeitraum von 2012 bis 2015 ungenügend wahrgenommen, stellt die Finma fest. «Damit ermöglichte es der Verwaltungsrat dem ehemaligen CEO zumindest potenziell, eigene finanzielle Vorteile auf Kosten der Bank zu erzielen.»

Hauptgegenstand des Verfahrens war die Beteiligung der Bank an den Gesellschaften Investnet, KMU Capital und Investnet Holding. Besonders im Fokus sei die Rolle des ehemaligen CEO gelegen, namentlich wegen dessen eigener Beteiligung als Minderheitsaktionär an der Investnet Holding.

Massnahmen verfügt

Die Finma verfügt nun verschiedene Massnahmen «zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands». So muss sich der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz erneuern und fachlich verstärken, mindestens zwei Mitglieder müssen angemessene Erfahrung im Bankwesen haben. Zudem wird die Bank verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung von Raiffeisen Schweiz in eine Aktiengesellschaft vertieft zu prüfen.

Gegen Vincenz selbst hatte die Finma ein Verfahren schon im letzten Dezember eingestellt. Der Grund dafür war laut der Finma, dass Vincenz öffentlich einen lebenslangen Verzicht auf Führungspositionen in der Finanzbranche erklärt hatte. Damit wurde das Verfahren laut der Behörde gegenstandslos.

Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung

Vincenz war am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem er Ende Februar verhaftet worden war. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt eine Untersuchung wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung. Vincenz soll sich bei Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Investmentgesellschaft Investnet persönlich bereichert haben, so der Vorwurf. Er bestreitet alle Vorwürfe. Die Untersuchung sei «weit fortgeschritten», teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Der aktuelle Raiffeisen-CEO Patrik Gisel wird in der Medienmitteilung nicht namentlich erwähnt. Ob die Finma weitere Verfahren gegen Einzelpersonen eröffnen werde, werde sie erst nach Vorliegen der internen Untersuchung der Bank entscheiden, wird jedoch betont. Bis jetzt habe sie keine Anhaltspunkte, «die ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen heutige Führungskräfte der Raiffeisen Schweiz rechtfertigen würden».

Raiffeisen anerkennt Verfügung

Die Bank Raiffeisen anerkennt die Finma-Verfügung. Entsprechende Verbesserungsmassnahmen seien eingeleitet und zum Teil bereits umgesetzt worden, teilt die Bank mit.

Raiffeisen habe aufgrund des Abschlussberichts der Aufsichtsbehörde Finma ein Massnahmenpaket definiert, um den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen, heisst es in der Mitteilung. Bereits vor zwei Jahren habe Raiffeisen eine Reihe von Massnahmen zur Corporate Governance eingeleitet, die die von der Finma gerügten Interessenskonflikte wesentlich reduzierten.

Raiffeisen will VR erneuern

Raiffeisen habe ebenfalls einen Erneuerungsprozess im Verwaltungsrat angestossen mit dem Ziel, das oberste Gremium fachlich zu verstärken. Dabei beachte Raiffeisen die Auflagen der Finma bezüglich Kompetenzen in den Bereichen Risiko und Compliance sowie im Bankwesen. Mit den angekündigten oder bereits erfolgten Rücktritten von fünf Verwaltungsratsmitgliedern und dem Wahlvorschlag für zwei neue Mitglieder sei die Umgestaltung bereits einen grossen Schritt vorwärtsgetrieben worden.

Zur Auflage der Finma, die Folgen einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vertieft zu prüfen, schreibt Raiffeisen, dass der Verwaltungsrat im Rahmen der Strukturdiskussion die Überprüfung ihrer Gesellschaftsform vornehmen werde.

(awp/ccr)